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LLK eintragen oder nicht!?

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  • LLK eintragen oder nicht!?

    Moin Kollegen, ich habe eine Frage, zu der ich über die Suche nichts gefunden habe.
    Bei mir im Fahrzeugschein steht unter "Bemerkungen und Ausnahmen":

    "* Motortyp RB25DET m. Ladeluftkühler"

    Ich hab noch den Serien LLK. Könnt ich bei mir einen FMIC rein klatschen, ohne den eintragen zu lassen!? Ichm eine, "LLK" ist ja eingetragen xD

    MfG


  • #2
    ich als unwissender würde behaupten, wenn da keine maße mit angegeben sind kannste auch den neuen llk so fahren.
    M.Ali: "Ich bin schnell, so verdammt schnell. Ich haue auf den Lichtschalter und liege wieder im Bett, bevor das Licht aus geht."

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    • #3
      stimme ich mit Krischan überein, ich frag mich nur wieso das überhaupt mit drin steht..
      ich hab bis jetzt noch niemanden kennen gelernt der seinen LLK extra hat eintragen lassen (sei es nun std. oder aftermarket).

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      • #4
        Zitat von smokez Beitrag anzeigen
        stimme ich mit Krischan überein, ich frag mich nur wieso das überhaupt mit drin steht..
        ich hab bis jetzt noch niemanden kennen gelernt der seinen LLK extra hat eintragen lassen (sei es nun std. oder aftermarket).
        Weil sonst die Polizei Stress macht denk ich!?

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        • #5
          Also meiner ist eingetragen....Hersteller + Maße.

          Gruß

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          • #6
            nen fmic würde ich schon eintragen lassen. das ding ist sowas auffällig.
            M.Ali: "Ich bin schnell, so verdammt schnell. Ich haue auf den Lichtschalter und liege wieder im Bett, bevor das Licht aus geht."

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            • #7
              Naja auffällig schon, aber bei mir wurde der schonma als Wasserkühler deklariert....muss jeder selber wissen ober des Risiko eingehen will. Aber eintragen lassen un ma hat sei Ruh :-).

              Gruß

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              • #8
                Aftermarket LLK muß eingetragen werden, alle Maße + Hersteller

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                • #9
                  Meins ist auch eingetragen!
                  Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann.
                  Das Gegenteil ist schon schwieriger.

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                  • #10
                    Ts ts ts, die spinnen doch. LLK eintragen... das s mal wieder Deutschland. Das die noch nicht auf die Idee gekommen sind, dass die Rentner ihre Schonbezüge eintragen müssen is grad alles...

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                    • #11
                      Ich spiel das Spiel mal auf Teufel komm rauß wenns gut geht, gehts gut. Wenn net......dann muss ich das halt eintragen lassen. Danke Leute

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                      • #12
                        Würde auch nen Fmic so einbaun ...wenn's ja extra drin steht, denk ich sagt auch keiner was ^^
                        https://www.youtube.com/watch?v=oYrd_L0PBOE

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                        • #13
                          LLK sind eintragunspflichtig
                          J-Spec TÜV und Import Spezialist
                          www.rhd-speedmaster.de

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                          • #14
                            laut meinem TÜV hier nicht, solang se nicht über die Fahrzeugausmaße hinausstehen. Selbiges zum Ölkühler.

                            aber 10x TÜV = 10 Antworten wieder ;)
                            - low hurts crew -

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                            • #15
                              Bei mir im schein steht z.b. "mit offenen Ansaugpilz". Also keine maße oder Hersteller. Hatte vorher nen HKS drin und jetzt nen K&N. Hab den TÜV gefragt und der meinte "Ansaugpilz ist Ansaugpilz"...
                              Das kann man auch auf den LLK übertragen denk ich mal. Also wenn da kein Hersteller oder Maße drin stehen kannst du auch nen FMIC fahren.
                              Aber zur Sicherheit würd ich mal beim TÜV Nachfragen.

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