Wie oben gesagt, bei privaten Verkäufen, kann! und sollte man die Haftungsauschlussklausel verwenden, ist dem nicht der Fall, muss der Verkäufer wohl nachbessern.
Ob der Schaden älter ist, sieht man einfach daran, ob die Stelle wo die Aufhängung getroffen wurde schon korrodiert/verwittert ist.
Wenn es neu ist und Lack entfernt wurde, dürfte es noch metallisch glänzen.
Ob der Schaden älter ist, sieht man einfach daran, ob die Stelle wo die Aufhängung getroffen wurde schon korrodiert/verwittert ist.
Wenn es neu ist und Lack entfernt wurde, dürfte es noch metallisch glänzen.
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