Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zollunbedenklichkeitsbescheinigung Tips/Tricks?!

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung Tips/Tricks?!

    eine kurze Frage: Da ich ja "nurnoch" eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung für die Zulassung meines Skylines benötige, es mir aber sehr schwer fällt den Importeur des Skylines aufindig zu machen.

    Was wäre der klügste/schnellste und preiswerteste Weg so einen Wisch zu bekommen? Zum Zoll gehen und die Einfuhrsteuer und Mwst vermutlich nocheinmal entrichten?

    Gibt es noch eine andere möglichkeit?

    Danke schonmal für eure Hilfe.

  • #2
    Wieso fällt es dir schwer den Importeur ausfindig zu machen?
    R33 GTR V-SPEC

    Kommentar


    • #3
      nein der zoll muss die archiviert haben im normal fall die koennen das eigentlich anhand der fahrgestellnummer ausfindig machen. Frag einfach mal nach.

      gruss
      sigpic
      Import von Japanischen Sportwagen sowie weitere angebote. Please visit www.TJ-Imports.com

      Kommentar


      • #4
        Also laut Internet musst du aber wissen wo der Wagen eingeführt wurde, weil die offenbar untereinander nicht vernetzt sind.

        Sollte es ganz schlecht laufen, musst du den Wagen neu versteuern und verzollen.

        よろしくね

        Kommentar


        • #5
          mir ist mal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung abhanden gekommen, das war dann voll der Krampf... zum Glück habe ich die dann doch in der Werkstatt wiedergefunden ;o)
          EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3

          Unmöglich ist vergänglich. Unmöglich ist Potenzial. Impossible is nothing.

          Kommentar


          • #6
            Also mir fehlte dieses "schöne" Stück Papier leider auch. Ich bin mit dem Skyline einfach zum zuständigen Zollamt gefahren und diese haben mir dann anhand der Fahrzeugdaten die Bescheinigung ausgestellt. Allerdings gibt es hier wohl unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche innerhalb Deutschland. Nicht jede Zollstelle kann für jeden Binnenhafen die Bescheinigung austellen. So wurde mir das zumindest erklärt. Daher hatte ich wohl ziehmliches Glück das diese mir in Köln ausgestellt werden konnte.

            Würd einfach mal nachfragen. Evtl. musst du das Fahrzeug nochmal vorführen!

            Viel Erfolg!

            Gruß
            Carsten
            Gruß Carsten

            Kommentar


            • #7
              Also die Geschichte des Autos ist bis jetzt die: Ich hab es von nem Österreicher, der hat es von einem anderem Österreicher, der hat es von einem
              Holländer, und der hat es von einem anderen Holländer. Soweit bin ich bis jetzt :-D. Ich schau jetzt erstmal zur deutschen Zollstelle mal sehen was die sagen!

              Kommentar


              • #8
                na dann mal viel Spass... wenn es damals nicht vom deutschen Zoll abgewickelt wurde, dann denke ich hast Du schlechte Karten... und musst vielleicht doch noch einen Batzen nachzahlen... da halte uns mal auf dem laufenden ;o)

                PS: oder war der Wagen zufällig in Holland "angemeldet"?
                EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3

                Unmöglich ist vergänglich. Unmöglich ist Potenzial. Impossible is nothing.

                Kommentar


                • #9
                  leider nein... Ich Glaub ohne dicken Geldbeutel wirds schwierig, ich lass mich einfach mal überraschen.

                  Kommentar


                  • #10
                    Wenn es keine Papiere wie z.B. V5 Dokument oder ähnliches gibt, musst du zum Zoll, den sonst geht es nicht anderst. Ich hatte mich damals beim Zoll erkundigt und die meinten, wenn das Fahrzeug in einem EU Land schon einmal zugelassen war, dann brauchts das nicht. Sonst hätten die mir das anhand des Kaufbelegs erstellt. Wenn also auf dem Kaufbeleg die MwSt. ausgewiesen ist, dann könntest das mal beim Zoll versuchen, wenn du Glück hast, reicht das schon.
                    Alle Autos dieser Welt hintereinander geparkt, würden eine weltumspannende Kette ergeben. Trotzdem gäbe es dann immer noch einen Idioten, der da noch zum Überholen ansetzen würde.

                    Kommentar


                    • #11
                      Das ist ja wahrlich schon eine verworrene Sache und wie von FLAT gesagt, stellt sich die Frage, ob der Wagen nur durch die EU verschoben oder auch zugelassen war.

                      Man kann hier nicht ganz entnehmen, ob es sich um einen Great Britain Import handelt, aber wenn dem so ist und das damalige britische Kennzeichen bekannt ist, dann lässt sich ohne Prob ein "Certificate of Permanet Export" aus GB beantragen....ansonsten gilt, wenn wie gesagt der Wagen schon innerhalb der EU für mind. 6 monate zugelassen war, die letzte Zulassungsbescheinigung ausreicht.

                      Dann mal viel Erfolg
                      Check my GT Tours:
                      http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
                      http://www.skyline-forum.de/showthre...lpenp%C3%A4sse
                      http://www.skyline-forum.de/showthre...u-Nordsee-2012

                      Kommentar


                      • #12
                        Klär mal ob er ursprünglich aus GB oder direkt aus Japan kam.
                        Ich würde einfach mal bei der Zollstelle nachfragen und wenn die Sagen hier muss verzollt werden sag denen das er das damals wurde nur du keine papiere bekommen hast... Erstmal auf Dumm machen und sagen wäre alles in Butter ^^.... Also bei mir ist es so, solang ich nicht Zoll sowie mwst bezahle, geben die mir den Wagen am Hafen garnicht raus. Die können ihn nur raus geben wenn er für ein Nicht EU land bestimmt ist wo du die abgaben nicht abführen musst. Ich würd wie gesagt erst mal nachfragen beim Zoll.
                        sigpic
                        Import von Japanischen Sportwagen sowie weitere angebote. Please visit www.TJ-Imports.com

                        Kommentar


                        • #13
                          bissel OT, aber so wie tommek seh ich das auch, wie soll man auto den im hafen ausgelöst haben ohne die zoll gebühren bezahlt zu haben?
                          ich hatte bei der zulassungstelle auch ne dame die danach verlangt hat, nachdem ihr chef aber bestätigt hat das es reicht einen kaufvertrag mit herkunft innerhalb der EU zu haben ging das ganze durch.

                          Kommentar


                          • #14
                            bissel OT, aber so wie tommek seh ich das auch, wie soll man auto den im hafen ausgelöst haben ohne die zoll gebühren bezahlt zu haben?
                            geht offenbar recht einfach im EU Ausland... in England sind ja auch oftmals Autos OHNE englische Zulassung zu bekommen, also unverzollt, da denkst Du machst ein Schnäppchen - das böse erwachen folgt. Hier in Deutschland sind die Bestimmungen da sehr scharf, ohne Verzollung kommst gar nicht aus dem Hafen - es sei denn mir T1 Transitdokument und hinterlegter Bar-Sicherheit...
                            EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3

                            Unmöglich ist vergänglich. Unmöglich ist Potenzial. Impossible is nothing.

                            Kommentar


                            • #15
                              Hab nun den Importeur glücklicherweise gefunden. Musste ja einen Teil meines japanischen Fahrzeugbriefs übersetzen lassen. Als letzter japanischer Eigentümer steht COSMO Trading Co.,Ltd. in den Papieren. Wenn man googelt findet ,man eine große Importfirma Japanischer Fahrzeuge. Hab nun
                              Kontakt zu den Leuten hergestellt und hoffe das sich alles aufklärt! Und hoffentlich wurden der Wagen schonmal in der EU verzollt... mal sehen...

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X