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V5 Dokument und Fahrzeugbrief

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  • V5 Dokument und Fahrzeugbrief

    ich versuche gerade mein englisches Nummernschild zu verkaufen.
    Das geht aber nur, wenn ich das originale V5 Dokument nach England schicke.

    Ich möchte mein Auto aber auch noch hier zulassen, benötige ich dafür das V5 Dokument?

    Das V5 ist in England das, was hier in Deutschland der Kfz-Schein und Brief sind.

  • #2
    Wurde sagen setz sich im verbindung mit der DVLA und erkläre dem deine situation am besten. Eine lösung gibts bestimmt, manche nummerschilder sind sehr wertvoll!
    Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann.
    Das Gegenteil ist schon schwieriger.

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    • #3
      Das V5 brauchst du fuer die Erstzulassung in DE. Von den Ausnahmeregelungen jetzt mal abgesehen.

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      • #4
        Normalerweise wird doch das V5 Dokumen beim Kauf in England, mit den Daten vom Käufer zur DVLA geschickt und die schicken dir das dann zu. Somit is das Kennzeichen doch eigentlich schon frei oder Irre ich mich da?!

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        • #5
          Das kennzeichen bleibt beim PKW und kann seperat verkauft wurden wenn man will, bzw wenn es was wert ist!

          Mann mus aber das "Private Reg owner certificat" haben
          Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann.
          Das Gegenteil ist schon schwieriger.

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          • #6
            Ich weiß es nicht, kann gut sein, dass des schon wieder frei ist und ich nicht verkaufen kann ... will mich auch ned strafbar machen, vllt verkauf ich grad was das ich überhaupt nicht besitze

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            • #7
              Wenn "None transferable" ins V5 steht, Kans du den nicht verkaufen.
              Der Vorteil der Klugheit besteht darin, dass man sich dumm stellen kann.
              Das Gegenteil ist schon schwieriger.

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              • #8
                pass ja auf wegen dem dokument und den kennzeichen. Als ich letzte woche meinen zulassen wollte, da hatte ich das v5 dokument bei und dachte alles wäre tutti. JEdoch macht die zulassung eine abfrage beim kraftfahrtsbundesamt und checkt das fahrzeug. Bei mir war das problem, dass das auto mit englischen schildern noch angemeldet war. Deshalb wollten die unbedingt die schilder. Ohne diesem brief wäre dabei überhaupt nichts gegangen.
                DESHALB: meld doch dein karren einfach an und verkauf dann die schilder!!

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                • #9
                  Zitat von afwjan Beitrag anzeigen
                  Normalerweise wird doch das V5 Dokumen beim Kauf in England, mit den Daten vom Käufer zur DVLA geschickt und die schicken dir das dann zu. Somit is das Kennzeichen doch eigentlich schon frei oder Irre ich mich da?!
                  Nun ja, normaler Weise, was aber so gut wie nie zutrifft, denn oftmals versäumen etliche Verkäufer den unteren Abriss mit der Käuferadresse vom V5C an die DVLA zurückzusenden und dann kann das Export-Zertifikat nicht erstellt werden und somit ist dann das KFZ noch nicht aus dem Bestand gelöscht und endet irgendwann als Karteileiche....lol
                  Diese Info habe ich damals so von der DVLNI (NI=Nordirland) so erhalten.

                  Daher sollte man selber wie TONTO schon sagte, sich mit der DVLA in Verbindung setzen, was aber bei unzureichenden Schulenglischkenntnissen was schwierig ist.

                  Was nämlich bei der Zulassung hier zu Lande gewünscht ist, wäre das Document V561 "Certificate of Permanent Export" was man als PDF downloaden kann, füllt es aus und sendet es an die DVLA.
                  Bei mir war es kostenlos und sage und schreibe nach nur 10 Tagen da.
                  ANTRAG auf PERMANENT EXPORT
                  http://www.direct.gov.uk/prod_consum.../dg_065267.pdf

                  Ignoriert einfach, das es heißt das besagtes Doc nur bei Verlust des V5C verwendet werden kann, stimmt so nicht! Ich habe es mit der Kopie meines V5C als Nachweis beantragt und es fluppte.

                  Wer das V5C Document in seinem Besitz hat, der muß es definitiv NICHT bei der Zulassungsstelle abgeben, da es meiner Meinung nach Kaufvertragsbestandteil ist , und den gibt man nicht weg, was auch für die Englischen Kennzeichen zutrifft, denn die sind KFZ gebunden und gehen in den Besitz des Käufers über....den Rest hat TONTO erläutert, was bei personifizierten oder Historic Plates zutrifft.
                  Ich habe damals vom Vorbesitzer das Formular V948 erhalten, welches das "Number Plate Authorisation Certificate" ist. Wichtig wenns um die Zuordnung des engl. Kennzeichens geht.
                  Check my GT Tours:
                  http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
                  http://www.skyline-forum.de/showthre...lpenp%C3%A4sse
                  http://www.skyline-forum.de/showthre...u-Nordsee-2012

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                  • #10
                    ich kann dir helfen,zulassung bei mir machen,ich lasse das fahrzeug einen tag zu,dann hast du den deutschen brief und die neglischen papiere bekomme ich wieder zurück,die kannst du dann nach england schicken..
                    J-Spec TÜV und Import Spezialist
                    www.rhd-speedmaster.de

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