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    Hallo,

    kann ich Punkte abschieben?
    Beispiel, ich Fahre mit einem Fahrzeug was auf ein Freund versichert ist, ich werde angehalten und bekomme eine Mängelkarte. Jetzt bekommt der Halter und der Fahrer ein Punkt, kann ich diesen Punkt abschieben? Weil ich über zustand und Mängel nicht informiert wurde und der Versicherungsnehmer/ Halter es bestätigt?

    Hatt da einer erfahrungen von euch?

  • #2
    Der Kraftfahrzeugführer muss sich vor fahrtantrit immer von der Verkehrstauglichkeit des Fahrzeuges überzeugen. Er ist dafür verantwortlich wenn er damit angehalten wird.

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    • #3
      das was socrates gesagt hat trifft zu 100% zu.

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      • #4
        tolle Gesetze hier in Deutschland..

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        • #5
          Naja, Du kannst ja auch nicht sagen: Hey, ich hab den zwar erschossen, aber die Waffe gehört meinem Freund. Der ist also schuld!

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          • #6
            Aber mal imernst checkt ihr jedes auto was ihr euch ausleiht dursch? also ob alles eingetragen ist ob alles Funktioniert

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            • #7
              Natürlich nicht. Aber wenn man in ein stark modifiziertes Auto steigt, guckt man schonmal, ob alles i.O. ist.
              Wenn ich ein Mietwagen habe, schaue ich tatsächlich ob alle Lichter gehen, Verbandskasten, usw...

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              • #8
                Nun ja, ich würde definitiv mal einen Rechtsanwalt oder ggf. den ADAC-Syndicus fragen.....

                Im Regelfall liegt klar auf der Hand, das ich wie zuvor gesagt als Fahrer jeder Zeit über den verkehrssicheren Zustand des KFZ im Bilde sein muß. Wenn es aber um ein Mangel geht, der auch dem Halter hätte bekannt sein müssen, so gibt es keine Gnade und dann mag mal wer versuchen das Gegenteil zu beweisen, da dem Halter direkt eine Fahrlässigkeit nachgesagt wird.

                Das wir hierzu tolle Gesetze haben.......
                kommt nicht von ungefähr, da wir in Deutschland eine klare Haftungsregelung nach BGB haben und da haftet man persönlich und kann sich bei Fahrlässigkeit nicht mal soeben auf die Kostenübernahme seiner Haftpflicht ausruhen, denn die stellt schnell Regress.

                Mal eine kleine allgemeine Eselsbrücke was man definitiv vor Fahrtantritt merken sollte, bevor dunkle WOLKEN aufziehen:
                "W" wie Wasser für Kühlung und saubere Scheiben
                "O" wie Oele und Schmierstoffe für alle Aggregate
                "L" wie Luft für saubere Filter und Luft in den Reifen
                "K" wie Kraftstoff (die meisten Pannen laut ADAC sind platte Batterie u. leerer Tank auf der Autobahn=1 Punkt u. 40,- EUR)
                "E" wie Elektrizität, alles hat Saft und alle Leuchten verrichten Ihren Dienst

                Das natürlich ein gültiger Ertse-Hilfe Kasten, ein Warndreieck und eine Warnweste dazu gehört ist klar.
                Check my GT Tours:
                http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
                http://www.skyline-forum.de/showthre...lpenp%C3%A4sse
                http://www.skyline-forum.de/showthre...u-Nordsee-2012

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                • #9
                  also die vorredner haben definitiv recht
                  bekannter ist auch mal mit meinem golf gefahren mit nicht eingetragenen rückleuchten bzw waren sogar eingetragen aber nur mit extra reflektoren und die strafe und punkte trug alleine er! ich wusste dass damals auch nicht hatte ihn erst gekauft und nicht genau alle abe`s nachgeschaut viel zu viele...
                  ist einfach so in deutschland wenn du sicher gehen willst erst über den verkehrssicheren zustand im klaren sein dann fahren im zweifelsfall stehen lassen...

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