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  • Rechtsproblem

    Hi Jung,
    Habe heute von der Polizei einen Brief bekomme nwegen meinen Unfall am Carfreitag wo ic han Dominik mitm FD hinten drauf gefahren bin.
    In den Brief wird mir folgende verkehrtsordnungswiedrigkeit vorgeworfen:

    Sie haben das unvorschriftsmäßig (u.a. unzulässige Seitenspiegel,Rennschalensitze,Heckspoiler) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.


    Das ist in meinne Augen nicht der fall, das Auto war vollkommend verkehrstüchtig.
    Fürn Heckspoiler liegt sogar ein Materialgutachten vor.
    Auf jedenfall übern Anwalt laufen lassen oder ?

  • #2
    Würd ich auch machen....also übern Anwalt. Der Anwalt wird dir schon sagen obs sich lohnt, dagegen anzugehen oder nicht.
    Zuletzt geändert von GT-47; 06.05.2010, 19:33.

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    • #3
      Direkt zum Anwalt und selber keine Aussagen dazu treffen.
      わたくしはばっかです
      sigpic
      Positive Geschäfte: borderkingjk, Gizmo, longisland, Takoon, HeG, Sky Rex

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      • #4
        Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.
        Die haben 'nen Schuss...
        mfG...
        Fabian

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        • #5
          Hallo TurboTom,

          wie gehabt, bei bestehender Rechtsschutz definitiv über den Anwalt laufen lassen !!!

          Die hier genannten vermeintlichen Verkehrsordnungswidrigkeiten sind bei den von Dir verwendeten Kurzzeitkennis ggf. gar nicht relevant, da Erstens Du als KFZ-Lenker lediglich den Nachweis der Verkehrstauglichkeit des KFZ darstellen musst, d.h. Bremsen, Reifen, Licht....und nicht irgendwelche Spiegel, Sitze oder Heckspoiler...... also nach betriebsfähigem Zustand verkehrstauglich !!!
          Klar das entsprechende Teile bei gewissem Fahrverhalten relevant sind und dann bei einem Unfall...z.B. bei Autobahnfahrten, nicht jedoch was den Unfallhergang am Ring anbelangt !!!

          ....Sie haben das unvorschriftsmäßig (u.a. unzulässige Seitenspiegel,Rennschalensitze,Heckspoiler) ausgerüstete Fahrzeug in Betrieb genommen. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt.

          Der gemachte Vorwurf der Rennleitung, das wohl genannte Beeinträchtigung entsprechend den Unfall gefördert haben sollen, wird von jedem halbwegs guten Anwalt locker widerlegt, denn weder die Spiegel, die Schalensitze sowie der Heckspoiler waren was den technischen Zustand sowie die mögliche Einflussnahme beim Verkehsgeschehen vor dem Unfall anbelangt, zu keinem Zeitpunkt für den Unfallhergang relevant !!!

          Viel Erfolg, Greets, cascade64


          PS: bleibt nur zu hoffen, das die Haftpflicht bei den Beteiligten nicht groß rumzickt
          Check my GT Tours:
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          • #6
            Hoffe ich auch, war der meinung das mit den Kurzzeitkennzeichen änderungen am Fahrzeug "erlaubt sind" solange dadurch niemand gefärdert wird.
            Und et war ja alles vernünftig befestigt. Und einen Tüv würde das Auto vom technsiche zustand auch anstandslos bestehen bis auf die AU ^^.


            Die doofe Rechtsschutz habe ich leider nicht, aber dürfte wohl auch so zu meinen gunsten ausgehen wenn ich zum Anwalt gehe.

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            • #7
              hmmm Unfall mit Kurzzeitkennzeichen... das würde ich auf jeden Fall über einen Anwalt laufen lassen. Nicht das die Dir nachher da einen reindrehen, weil diese Kennzeichen eigentlich ja nur zwecks Probe- und Überführungsfahrten genutzt werden dürfen (und eine Kolonnenausfahrt am Car-Freitag gehört da sicher net dazu)...
              EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3

              Unmöglich ist vergänglich. Unmöglich ist Potenzial. Impossible is nothing.

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              • #8
                naja, am carfreitag sind ja viele potenzielle kunden, die das zu verkaufende fahrzeug probefahren wollen ;)

                was hat das jetzt eigentlich genau für auswirkungen, wenn die polizei da probleme macht? zahlt dann die versicherung den schaden nicht? oder gehts "nur" um ne strafe, weil du ein nicht verkehrstaugliches fahrzeug rumgefahren hast?

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                • #9
                  Es war ja eine Probefahrt= Motoreinfahren, fällt da ja wohl drunter und ist notwendig vor Leistungsgutachten + Abgasgutachten was für die Zulassung notwendig ist. Wo ich das mache kann mir ja kaum vorgeschrieben werden.
                  Mit den Unfall hat dieser Brief wohl garnichts mehr zu tun, der vom Unfall war seperat und ist schon vor 2 Wochen gekommen.
                  Steht auch nichts vom einen Unfall mit drauf.
                  Hat wohl eher damit zu tun das die mir das Fahrzeug nach den Unfall "stillgelegt haben" Bin noch ins nächste Dorf gefahren und da haben sie mir den Fahrzeuschlüssel abgenommen (den haben sie immer noch) .
                  Laut aussage des polizisten um sicher zu gehen das ich nicht mehr auf eigener Achse mit den Fahrzeug nach hause fahre, hätte den Schlüssel abholen sollen wenn ich ein Fahrzeug mit Anhänger da habe zum aufladen. Evtl. ist der Polizist jetzt davon ausgegangen das ich mit den Fahrzeug noch Nachhause gefahren bin weil ich den Schlüssel nicht abgeholt habe ?
                  Es war einfach schon so spät und mein Kumpel der mich abgeholt hat war schon 7 Stunden unterwegs und wolte schnellst möglichst nach Hause, daher haben wir nur schnell das Lenkradschloss runter gebohrt (wolte ich eh schon längst machen 500g unnützes gewicht) und haben die Kiste dan aufgelegt.

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                  • #10
                    Grad bei Advocard geschaut was so ne rechtsschutz kostet, ist ja ned mal teuer. Greift das noch wenn ich die jetzt abschließe ? ^^ Ist wohl eher zu spät oder ?

                    Kommentar


                    • #11
                      Zu spät^^

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                      • #12
                        cascade64 hat eigentlich schon alles wichtige gesagt.auf jeden fall en anwalt.vor gericht wird man en gutachten von der dekra/tüv anfordern,ob und wie weit, was, wo, wen behindert...das wird,aufgrund der tatsache das en spoiler fahrdynamische eigenschaften hat,mit bissel pech en kleiner eiertanz.aber eigentlich sollte es zu deinen gunsten ausgehn.

                        versicherung bezahlt natürlich den schaden den DU verursacht hast...immerhin bezahlste ja...öhm...75€?glaube ne?

                        im großen und ganzen solltest mit nem anwalt gut weg kommen...
                        passiert das mit kurzzeitkennis aber nochmal....puh...
                        Solang die Leute hinter deiner linken Hand Sex und
                        Drogen vermuten,
                        kann man in der rechten einen Flugzeugträger
                        verstecken und kein Schwein raffts.

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                        • #13
                          Biste im ADAC? Glaube ne ADAC Plus Mitgliedschaft hat sogar ne Verkehrsrechtschutz mit dirn oder?
                          RAAAAAAAALF, hilf uns, kennst dich da doch besitmmt aus..

                          Kommentar


                          • #14
                            rechtsschutz is nie verkehrt. kostet nur ca 15€ im monat, aber man sollte sie auch nich zu oft in anspruch nehmen :P


                            sächsisch kommt von säxy!

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von turbotom Beitrag anzeigen
                              Grad bei Advocard geschaut was so ne rechtsschutz kostet, ist ja ned mal teuer. Greift das noch wenn ich die jetzt abschließe ? ^^ Ist wohl eher zu spät oder ?
                              .....das wärs noch, wenn man Versicherungen nach dem Schadenseintritt abschließen könnte....wenn Du ADAC Mitglied bist, dann können Dir dort die Rechtsexperten wenigstens schon mal kostenlos gescheite Rechtsinformation, bzw. -Beratung geben / vermitteln.
                              Bei der ADAC- Plusmitgliedschaft ist keine VERKERHSRECHTSSCHUTZ dabei, denn hier geht es nur um eine erweiterte Reise, KFZ-Unfall und Pannenversicherung....in diesem Falle wäre das KFZ inkl. Personen nach Hause gebracht worden.

                              Solltest die Sachlage wegen der Selbstabholung der zuständigen Dienststelle der Rennleitung schon mitteilen und ggf. wird von dort auf Antrag nach Vorführung bei Deiner Rennleitung der Schlüssel freigegeben...bzw. Du sparst Dir den Aufwand und lässt den Schlüssel wo er ist und machst Dir ´nen 2ten.

                              Bezüglich der Thematik was Kurzzeitkennies anbelangt, findet man immer eine plausible Begründung, von daher bin ich darauf nicht eingegangen.

                              Also dann viel Erfolg, da kann man echt froh sein, das es keinen Personenschaden gab, denn dann wäre das Debakel extrem.

                              ADAC Verkehrsrechtsschutz.
                              http://www.adac.de/produkte/versiche...cePageId=21238
                              Generell sollte jeder zumindest einen Verkehrsrechtsschutz haben, denn dieser ist der wichtigste Rechtsschutz überhaupt (Miete, Privat u. Arbeitsrechtsschutz sind geringere Risiken !!) denn im Verkehr bewegt man sich sobald man vor die Tür tritt, ob als Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, Nutzer öffentl. Verkehrsmittel etc.
                              Der ADAC-Verkehrsrechtsschutz wird zur Zeit mit unter 65,-- EUR im Jahr beworben und ist mit das Beste was es in dieser Kategorie gibt....(sichert das Auto mit allen berechtigten Fahrern und sich selbst ab...ggf. Erweiterung für Mehr-KFZ!) Man kann den zB. am Tag vor dem Autokauf abschließen und hat vollen Schutz, denn alle anderen Versicherungen haben bis zu 3 Monaten Wartezeit, bevor ein Anspruch gilt....ist beim ADAC nicht so und das ohne Selbstbeteiligung !!!
                              Zuletzt geändert von SHINDAIWA; 06.05.2010, 21:57.
                              Check my GT Tours:
                              http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
                              http://www.skyline-forum.de/showthre...lpenp%C3%A4sse
                              http://www.skyline-forum.de/showthre...u-Nordsee-2012

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