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2019 Auspuff eintragen lassen

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  • #16
    Was entscheidend ist, ist das Fahrgeräusch. Standgeräusch wird nur als einfacheres Kontrollmittel mit eingetragen.
    Beim Fahrgeräusch gibt's feste Grenzen.

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    • #17
      Zitat von Gerrit Beitrag anzeigen
      Was entscheidend ist, ist das Fahrgeräusch. Standgeräusch wird nur als einfacheres Kontrollmittel mit eingetragen.
      Beim Fahrgeräusch gibt's feste Grenzen.
      Korrekt.
      Kontrolliert durch die Grünen/Blauen wird aber in erster Instanz das Standgeräusch.
      Also muss das auch passen zu dem was im Schein steht.

      Zitat von Realistickz Beitrag anzeigen
      Theoretisch müsste bei einer Leistungssteigerung auch noch mehr drin sein.
      Bis auf die aktuelle Aussage dazu in einem JP Video, ist mir das so noch nicht untergekommen.

      Zitat von Realistickz Beitrag anzeigen
      Finde es schon lachhaft, wenn neben einem so ein i30N rumballert und bekommt sowas Serie zugelassen. 109Db
      Ja, der i30N ist scheinbar ein richtiger Radaubruder.
      Aber die 2019er Fahrzeuge haben z.B. nur noch 91dB im Schein. Ob der Wagen dadurch wirklich leiser ist oder es nur auf dem Papier so aussieht, sei mal dahingestellt.
      Zuletzt geändert von Mot; 24.06.2019, 19:05.

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      • #18
        Zitat von Mot Beitrag anzeigen

        Bis auf die aktuelle Aussage dazu in einem JP Video, ist mir das so noch nicht untergekommen.
        Habe ich in einem deutschem Forum gelesen, wo es um Supersportwagen geht. Je höher da die Leistung geschraubt wird umso mehr DB. Aber die Grenze soll irgendwo bei 500PS liegen, was man eingetragen bekommt.
        Die rechtlichen Grundlagen wären da mal interresant, bzw um welches Baujahr es da geht.

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        • #19
          Zitat von Realistickz Beitrag anzeigen
          Die rechtlichen Grundlagen wären da mal interresant, bzw um welches Baujahr es da geht.
          Würde mich auch interessieren. Steht bestimmt wieder in irgendnem VdTÜV Merkblatt, an das man nicht so leicht herankommt.

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          • #20
            Ich glaube das bezieht sich nur auf Neuzulassungen. Da gibt es irgendwelche Regelungen das Leistungsstärkere Autos lauter sein dürfen. Aber nur lauter im Sinne der runtergesetzten Werte für leistungsschwache Autos.
            Wenn du beispielsweise noch 74dB haben darfst, dann bleibt der Wert für Leistungsstarke Autos so bestehen und kleinere dürfen dann nurnoch 68dB haben.
            Bezieht sich aufs Leistungsgewicht......

            Für unsere Bestandsautos gelten nach wie vor die Geräuschwerte nach Baujahr.
            Wenn du also 74dB Fahrgeräusch einhältst ist der Rest schnuppe. Standgeräusch wird als Referenz ermittelt und eingetragen wie gemessen.

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            • #21
              Kannst du mir ne pn zur Gruppe schicken?

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              • #22
                Zitat von And1.K Beitrag anzeigen
                An die 4 Door Fraktion.

                Zwecks Auspuff könnt ihr euch bei mir melden.
                Seit ihr nicht in der 4door Whatsapp Gruppe ?
                So. Vergessen zu zitieren 😄

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