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Eintragung Spurplatten

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  • Eintragung Spurplatten

    Mit welchen Unterlagen (Teilegutachten anderer Nissan-Modellen) habt ihr Spurplatten eingetragen?

  • #2
    Bei mir VA und HA vom 350Z.

    Gruß

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    • #3
      Nissan 300zx beim R33.
      Gruß Matze

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      • #4
        R33 GTST vom Nissan 350Z vorne und hinten von H&R

        Gruß Markus
        Keep Calm and Drive
        OO__SKYLINE__OO

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        • #5
          Ich habe es mit einem 350z Teilegutachten probiert.
          Der Prüfer hat zu mir gesagt es spielt für ihn keine große Rolle welches Vergleichsgutachten ich habe, solange Gewicht und Leistung undgefähr passt.

          Zum Eintragen hat ihm ein Nachweis zur Festigkeit der Achse gefehlt, somit wurden die Platten bei mir nicht eingetragen:/

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          • #6
            bzgl. der Spurplatten ist es wie die Vorredner sagten, durchweg machbar, von H&R als auch Eibach durch die ABE zum 350 Z zum Erfolg zu kommen.

            Wenn ein Prüfer bei einem seit Jahren hier zugelassen Kfz wg. dem Eintrag für Spurplatten, wo man hier von 10 bis 60 mm pro Achse ausgeht, einen Nachweis zur Festigkeit der Achse verlangt, dann hat der den Beruf verfehlt, den die Gewichts- und Fahrphysikalischen Eigenschaften des Kfz werden den Achsen bestimmt nicht zusetzen.

            Wir reden hier von Kfz, bei denen Spurplatten wohl mehr als üblich sind.

            CHEERS
            Check my GT Tours:
            http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
            http://www.skyline-forum.de/showthre...lpenp%C3%A4sse
            http://www.skyline-forum.de/showthre...u-Nordsee-2012

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            • #7
              Zitat von SHINDAIWA Beitrag anzeigen
              Wenn ein Prüfer bei einem seit Jahren hier zugelassen Kfz wg. dem Eintrag für Spurplatten, wo man hier von 10 bis 60 mm pro Achse ausgeht, einen Nachweis zur Festigkeit der Achse verlangt, dann hat der den Beruf verfehlt, den die Gewichts- und Fahrphysikalischen Eigenschaften des Kfz werden den Achsen bestimmt nicht zusetzen.

              Wir reden hier von Kfz, bei denen Spurplatten wohl mehr als üblich sind.

              CHEERS
              Sorry aber das ist einfach Mist. Wir müssen eben nicht nur sagen "ja das geht kein Problem", sondern müssen unsere Entscheidung
              auch nachweisen. Das bekommt der Kunde zwar nicht mit, aber in unserem Gutachten-PC-System hinterlegen wir die Nachweise (ABEs, Prüfberichte, Materialgutachten etc), auf Grund deren wir uns entschieden haben, die Änderungs- bzw Einzelabnahme durchzuführen. Bei Spurplatten muss man das natürlich auch. Ich mach mal ein Beispiel an Hand der Spurplatten für den 350Z. Die gibt es bis 30mm pro Rad. Das heißt, am Fahrzeug wurde jede Platte montiert und nach EN DIN bla bla Norm geprüft. Dadurch ist die Achs-FESTIGKEIT geprüft und nachgewiesen für den Z bis hin zu einer Spurerweiterung um 60mm. Zwar ist der 350Z ein gutes Vergleichsfahrzeug für den Skyline was Gutachten betrifft, aber eben nur bis zu einem Gewissen Punkt. So bei den Spurplatten. Bis 10mm pro Rad ist das nie ein Problem, denn in dem Bereich unterscheiden sich meist auch die Einpresstiefen der Serienräder, aber drüber wird es kritisch, weil wir als Sachverständige nicht nachweisen können, dass die Achse den höheren Hebel verträgt, denn es ist ja keine 350Z-Achse. Klingt für den Kunden vllt lächerlich, aber sollte dabei was passieren (Unfall auf Grund des Anbaus der Spurplatten, weil die z.B. zum Achsbruch geführt haben --> NUR BEISPIEL FÜR DIE ERKLÄRUNG), ist der Sachverständige dran. Denn wie hätte er denn prüfen/nachweisen können, dass die Verringerung der ET/Verbreiterung der Spur in Ordnung ist ?! Durch diesen fehlenden Nachweis wird er dann auch dafür verantwortlich gemacht, weil er ja nicht richtig vorgegangen ist.
              Und ihr glaubt nicht ernsthaft, dass ein Prüfer seinen Job und seine Anerkennung riskiert nur weil jemand gerne 30mm Spurplatten hätte.

              Als kleiner Tipp, wenn es an einem Fahrzeug Felgen gibt, die eure neue Wunsch-ET auch hat, reicht sowas als Nachweis.
              Beispiel:
              Ihr habt Zubehör-Räder drauf mit ET35 und wollt 20mm (ET35 - 20mm Platte = ET15) Spurplatten pro Rad, aber das Gutachten der Platten ist nicht für euer Fahrzeug, ist das nicht zwangsweise das aus. Sollte es nämlich ein Serien Rad geben mit ET15 oder ein anderes geprüftes zubehörrad mit ET15, reicht dies als Nachweis für die Achse.


              So ich hoffe ich konnte da ein paar Leuten zu verstehen geben was die WIRKLICHE Problematik dahinter ist.
              https://www.instagram.com/tedddeluxe/
              "Cars. I love everything about 'hem.
              It's a big part of my Life-Style.
              It's a big part of who I am." - Paul Walker

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              • #8
                Zitat von TeDd_DeLuXe_R33 Beitrag anzeigen

                Als kleiner Tipp, wenn es an einem Fahrzeug Felgen gibt, die eure neue Wunsch-ET auch hat, reicht sowas als Nachweis.
                Beispiel:
                Ihr habt Zubehör-Räder drauf mit ET35 und wollt 20mm (ET35 - 20mm Platte = ET15) Spurplatten pro Rad, aber das Gutachten der Platten ist nicht für euer Fahrzeug, ist das nicht zwangsweise das aus. Sollte es nämlich ein Serien Rad geben mit ET15 oder ein anderes geprüftes zubehörrad mit ET15, reicht dies als Nachweis für die Achse.


                So ich hoffe ich konnte da ein paar Leuten zu verstehen geben was die WIRKLICHE Problematik dahinter ist.
                Super Erklärung, jetzt ist mir klar wieso bei mir die 60mm bzw 50mm pro Achse nicht eingetragen wurden. (iV 9*17 et30)
                Hätte ich jetzt eine Felge mit Et0 mit passendem Gutachten könnte ich dieses auf meine Spurverbreiterung übertragen:)

                Hab ich nur das Problem das es so etwas einfach nicht gibt:D

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                • #9
                  Wie möchte man nachweisen ob es aufgrund der Spurplatten passiert ist oder die Achse einen Materialfehler hatte?
                  sigpic

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                  • #10
                    Zitat von ProjectGTR Beitrag anzeigen
                    Wie möchte man nachweisen ob es aufgrund der Spurplatten passiert ist oder die Achse einen Materialfehler hatte?

                    Deswegen hatte ich hin geschrieben, dass das nur ein Beispiel zur Erklärung ist und nicht mehr
                    https://www.instagram.com/tedddeluxe/
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                    • #11
                      Hallo Kollegen,

                      DANK @ Tedd de Luxe R33

                      Falls es noch Keinem aufgefallen ist, ich weiß ja zum Glück, das wir einige Sachverständige und entsprechende Prüfer hier unter uns haben und wer mich hier kennt, der weiß, daß ich kein Freund von selbsternannten Abnahmen Gurus bin, wo man in der Vergangenheit meist draufgezahlt hat. Wenn wie hier Dank sachlichen Input fundiertes Fachwissen vermittelt wird.....vielleicht sogar von mir hervorprovoziert....
                      wissen wie Alle fundiert worum es wirklich geht.

                      Nun ja, bis Juli 2016 war so einiges leichter....

                      Generell ist relevant, das im Vorderachs- Lenkbereich der Abstand zu Karosse und beweglichen Elementen bei der Reifen-Felgenkombination mindesten 10 mm betragen muss, bei der Hinterachse mindestens 5 mm, dies laut TÜV Rheinland.

                      CHEERS
                      Zuletzt geändert von SHINDAIWA; 22.12.2016, 14:06.
                      Check my GT Tours:
                      http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
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                      • #12
                        Zitat von TeDd_DeLuXe_R33 Beitrag anzeigen
                        [...]
                        Als kleiner Tipp, wenn es an einem Fahrzeug Felgen gibt, die eure neue Wunsch-ET auch hat, reicht sowas als Nachweis.
                        Beispiel:
                        Ihr habt Zubehör-Räder drauf mit ET35 und wollt 20mm (ET35 - 20mm Platte = ET15) Spurplatten pro Rad, aber das Gutachten der Platten ist nicht für euer Fahrzeug, ist das nicht zwangsweise das aus. Sollte es nämlich ein Serien Rad geben mit ET15 oder ein anderes geprüftes zubehörrad mit ET15, reicht dies als Nachweis für die Achse.


                        So ich hoffe ich konnte da ein paar Leuten zu verstehen geben was die WIRKLICHE Problematik dahinter ist.
                        So hat mir der Prüf-Ing. auch erklärt.
                        Jetzt ist meine Frage noch ob neben der Einpresstiefe auch die Felgenbreite eine Rolle spielt.

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                        • #13
                          Ja die Felgenbreite spielt selbstverständlich auch eine Rolle [emoji6]


                          Gesendet von iPhone mit Tapatalk
                          https://www.instagram.com/tedddeluxe/
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                          • #14
                            BoehserCali,
                            guckmal

                            http://spurverbreiterung.de/certific...cht%202005.pdf

                            Damit sollte es gehen

                            Beste Grüsse

                            diki
                            Life is nothing without boost

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                            • #15
                              Wie ist das bei 15mm Spurplatten? Wie ich lese haben einige es mit einem Teilegutachten eines 350Z die Platten eintragen lassen. Kommt man so leicht an so ein Teilegutachten und ist es im vergleich schwer eins von einem Skyline zu bekommen oder wieso macht man das? Mir wurde gesagt ich müsste eine Einzelabnahme machen da es keine für Skyline spezifische Gutachten gibt.

                              Hat einer damit Erfahrung und kann mir sagen wie teuer sie da kamen?:x

                              Mein R34 GTT hat noch seine Serienräder von Nissan drauf und ich spiele mit dem Gedanken Spurplatten als Alternative zu neuen Felgen zu holen da es mich stört wie sehr die Reifen in der Karosserie drin hängen >.<.

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