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Eintragung Spurplatten

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  • #16
    Junge junge... einfach mal die Suchfunktion nutzen. Gibt glaub 63523426 Threads zum Thema Eintragung.

    Naja was soll`s, hab gerade ne nette Stimmung.

    Für den Skyline kann es keine Gutachten geben, da er nicht typisiert und somit nicht im KBA regestriert ist.

    Das Auto wurde schließlich nie in der westlichen Hemisphäre angeboten (ja kleine Ausnahmen ausgenommen).

    Zurück zu den Spurplatten. Da diese geprüft sein müssen, nehmen wir Skyline Fahrer gerne die Platten um Z33,

    da das Auto schwerer ist, ähnliche Leistung hat und den gleichen Lochkreis.

    Das ist dann eine Grundlage, mit der man die Platten per Einzelabnahme beim Skyline eintragen kann.

    Hoffe das hilft und nächstes mal 5 min die Suchfunktion bemühen ;-)
    https://www.instagram.com/tedddeluxe/
    "Cars. I love everything about 'hem.
    It's a big part of my Life-Style.
    It's a big part of who I am." - Paul Walker

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    • #17
      Alle Spurplatten müssen eingetragen werden. Punkt. Vergleichsgutachten (das ganz normale Teilegutachten) vom 350Z nimmt man weil's am einfachsten ist, kommt wohl etwa hin mit Gewicht und Nabendurchmesser und Lochkreis sind identisch.

      Es ist nicht schwer eins zu finden für den Skyline, es gibt einfach keins.
      Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:

      1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

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      • #18
        Zitat von SuriMinora Beitrag anzeigen
        Kommt man so leicht an so ein Teilegutachten [...]
        Liegt bei Platten von vernünftigen Herstellern (z.B. H&R) dabei.

        Zitat von SuriMinora Beitrag anzeigen
        Mein R34 GTT hat noch seine Serienräder von Nissan drauf und ich spiele mit dem Gedanken Spurplatten als Alternative zu neuen Felgen zu holen da es mich stört wie sehr die Reifen in der Karosserie drin hängen >.<.
        Die Felgen willst du doch bestimmt auch irgendwann tauschen? Dann lieber gleich richtig investieren und breite Felgen kaufen.

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        • #19
          Einpresstiefe: bei der Eintragung von Distanzscheiben/Spurverbreiterungen und Felgen mit geringer ET gilt folgender Grundsatz: Eine Spurweitenänderung von +2% ist ohne weiteres Zulässig. Alles darüber hinaus bedarf eines Achsfestigkeitsgutachtens. Bei namhaften Herstellern von Distanzscheiben ist dieses Gutachten bereits durch den Hersteller erstellt und durch das entsprechende Teilegutachten abgedeckt. Lest Euch dies vorher bitte genau durch. Falls Eure Rad-Reifen-Kombination in Kombination mit Euren Distanzscheiben nicht aufgeführt ist, benötigt Ihre eine Freigabe für die entsprechende Gesamt-ET oder das entsprechende Achsfestigkeitsgutachten. Ihr könnt bereits vorher die kleinste Gesamt-ET für Euer Fahrzeug herausfinden, welche durch die Teilegutachten abgedeckt ist. Schaut nach auf: www.spurverbreiterung.de, H+R oder vielleicht bei uns RHD//Speedmaster
          J-Spec TÜV und Import Spezialist
          www.rhd-speedmaster.de

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          • #20
            Freigängigkeit: Hier sind die drei folgenden Mindestmaße wichtig: 2,4,6mm


            2mm von Felge zu Bremse
            4mm von Felge zu Fahrwerksteilen
            6mm von Rad/Felge zu Karosserieteilen
            J-Spec TÜV und Import Spezialist
            www.rhd-speedmaster.de

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