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Kurzzeitkennzeichen Reisbrennen

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  • Kurzzeitkennzeichen Reisbrennen

    Hallo Leute

    Ich brauche mal eure Meinung bzw. euer Wissen.
    Mein R32 hat vor kurzem TÜV bekommen und ist, damit darf ich nun auch wieder Kurzzeitkennzeichen beantragen.
    Jedoch habe ich gelesen, dass diese nun nur noch für Probefahrten oder Überführungsfahrten gedacht sind.
    Eigentlich wollte ich mit Kurzzeitkennzeichen zum Reisbrennen, jedoch bin ich mir nun unsicher, ob dies zulässig ist?

    Da ich das Auto später in der Schweiz zulasse, habe ich in D nur TÜV gemacht. Eine Zulassung in Deutschland ist also keine Option.

    Vielen Dank.

  • #2
    Das stimmt. Machen aber trozdem viele.

    Mfg Marc

    sigpic

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    • #3
      Grundsätzlich darfst du das nicht.
      Könnte ja aber sein das du das Auto bei dem Treffen verkaufen möchtest und dich mit einem Interessenten triffst, der eine Probefahrt machen möchte...

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      • #4
        Jedoch habe ich gelesen, dass diese nun nur noch für Probefahrten oder Überführungsfahrten gedacht sind.
        Das waren diese Kennzeichen seit jeher :-)

        Der Tipp mit dem Verkaufen wurde ja bereits gegeben, wenn Du das glaubhaft vermitteln kannst, magst Du damit dann nicht auf die Nase fallen.
        EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3

        Unmöglich ist vergänglich. Unmöglich ist Potenzial. Impossible is nothing.

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        • #5
          Ok vielen Dank, ich bekomme die Kennzeichen aber nur in dem Landkreis wo das Auto steht?
          Da müsste ich dann also auch noch was erfinden. ^^

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          • #6
            also bei unserer Zulassungsstelle ist es nur möglich Kurzzeitkennzeichen zu bekommen wenn Du auch den Hauptwohnsitz in unserem Landkreis hast.

            Wenn ich Dich richtig verstehe dann wohnst Du jedoch in der Schweiz?
            EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3

            Unmöglich ist vergänglich. Unmöglich ist Potenzial. Impossible is nothing.

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            • #7
              Ja genau, ging bis jetzt aber immer =)

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              • #8
                dann solltest Du bei "Deiner" Zulassungsstelle mal nachfragen, wie gesagt, bei unserer geht es nicht... steht auch hier direkt in dem Formular:

                https://www.lk-nienburg.de/formulare...01000857-21500
                EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3

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                • #9
                  @ Wellenbrecher: Das war einmal und ist seit der KKZ Reform abgeschafft worden. Da man die Kennzeichen nur noch mit Tüv und Fahrzeugschein Vorlage bekommt wurde es ermöglicht diese an jeder beliebigen Zulassungsstelle zu beantragen, da man normalerweise beim Autokauf in eine andere Stadt fährt, erst dort die Unterlagen bekommt und man dort sich noch am selben Tag Kurzzeitkennzeichen holen könnte.

                  Kann mir kaum vorstellen, dass eure Zulassung sich nicht an geltendes Recht hält...

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                  • #10
                    im laufe der Jahre habe ich festgestellt das jeder Landkreis / Zulassungsstelle so seine Eigenheiten hat :-)

                    In unserer Zulassungsstelle hängt ein dicker Aushang, der klar besagt "Kurzzeitkennzeichen nur möglich wenn Hauptwohnsitz im hiesigen Landkreis". Zudem ist es extra in dem Formular (aus Mitte 2015, also nach der "Reform") vermerkt, und auch so auf der Website angegeben:

                    https://www.lk-nienburg.de/buergerse...tml?myMedium=1

                    An wen muss ich mich wenden?

                    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben bzw. bei der für den Standort des Fahrzeuges zuständigen Stelle.
                    Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

                    Ausnahme: Firmen können bei mehreren Betriebssitzen wählen, wo sie den Antrag stellen.



                    Ich weiss aus eigener Erfahrung das "fremde" Personen bei unserer Zulassungsstelle keine Kurzzeitkennzeichen erhalten haben! Das mag in anderen Zulassungsstellen natürlich auch anders gehandhabt werden...
                    EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3

                    Unmöglich ist vergänglich. Unmöglich ist Potenzial. Impossible is nothing.

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                    • #11
                      Das ist definitiv nicht korrekt. Man kann seit der Regelung überall KZK´s kaufen. Zumindest sollte es so sein....
                      sigpic

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