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Mängelbericht - wie vorgehen?

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  • Mängelbericht - wie vorgehen?

    Hallo Leute - frohes neues euch allen!

    Benötige mal euren Rat...

    Bin demletzt kontrolliert worden und (glücklicherweise) mit einem Mängelbericht davongekommen.

    Aufnotierter Grund: ESD zu Laut, ca. 96DB.

    "ca." deswegen, weil (auch hier glücklicherweise) keine gerichtlich Verwertbare Messung gemacht werden konnte, da mein DZM defekt ist und die Polizei es nach 15 Minuten aufgegeben hat ein Zündkabel zu finden um darüber die DZ messen zu können.
    So wurde nur das Messgerät "hingehalten" und gemessen.

    Fahrzeug ist also erneut vorzuführen beim TÜV zur Abnahme und wahrscheinlich incl. Phonmessung.

    Problem:
    -Bleibt der ESD unverändert, ist er zu laut.
    -Marke der Anlage ist mir leider nicht bekannt, Typenschild des ESD ist wahrscheinlich durch aufsetzen abgerissen. Die Eintragung sagt lediglich "Sportauspuff".

    Lösung (en):

    Idee 1: Ihr helft mir bei der Identifizierung des ESD, ich besorge mir einen Silencereinsatz und hoffe, das die Abschwächung genügt. (Es reichen laut Aussage der Polizei 3 Db)

    Idee 2: Jemand hat einen originalen ESD rumliegen, den er mir ausleihen/verkaufen kann - der kommt drann, Abnahme, fertig. (Umständlicher)

    Idee 3: Jemand kennt "jemanden" der die Lautstärke so in Ordnung findet und auch das recht hat den Stempel zu setzen.

    Idee 4: Ich gehe rechtlich dagegen vor (worauf ich null Lust habe)


    Was sagt Ihr dazu?


    Kurze Daten zum Auspuff:
    -Endrohrdurchmesser (Innen) 115mm /11,5cm (HKS?!)
    -Silencereinsatz wird gehalten durch: Schraube (Loch ist auf einem Bild unten zu erkennen)

    Bilder sind angehängt - sorry, Auto ist nicht geputzt

    Besten Dank schonmal für euren Rat und mit liebem Gruß

    -Hunkey

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  • #2
    hmm.. hab nen silencer hier liegen hat aber nur 100er Durchmesser falls du was damit anfangen kannst

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    • #3
      ... "Ort: Stuttgart" ..
      musste nur an einen kumpel denken

      ich würd normal zum tüv gehen zu einem kleinen
      und dort macht der in einer stillen ecke seine messung und auf grund von unterbesetzung musst du gas geben und er misst :D .. so war es bei mir bei der eintragung meine japan-anlage .. und dan drehst du net wie die vorgaben sagen 3/4 des drehzahlbands sondern nur zu der drehzahl wo das auto leiser ist :D

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      • #4
        oder du besorgst silencer und gehst zum speedmaster, der traegt alles ordungsgemaess ein und du hast nie wieder malessen. egal ob no-name oder nicht. kannst du auch bei deinem tuev proberen, einen 115er silencer kannst du ja sicher besorgen.

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        • #5
          wenn du es gut mit Metall kannst bau dir nen Silencer oder wenn du nen guten Kumpel hasst.
          habe auch schon mehrere gebaut ;-)

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          • #6
            Schonmal mit sowas versucht?
            http://shop.mps-engineering.de/Nissa...appe-76mm.html
            Auf Knopfdruck leiser ;)

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            • #7
              Zitat von Mr.Zurkon Beitrag anzeigen
              Schonmal mit sowas versucht?
              http://shop.mps-engineering.de/Nissa...appe-76mm.html
              Auf Knopfdruck leiser ;)
              und falsch benutzt killt man sich noch den motor ^^
              dan verstummt es ganz :D

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              • #8
                Zitat von Mr.Zurkon Beitrag anzeigen
                Schonmal mit sowas versucht?
                http://shop.mps-engineering.de/Nissa...appe-76mm.html
                Auf Knopfdruck leiser ;)
                Und muss bei der Eintragung offen sein, also absolut nutzlos in diesem Fall ;-)
                Die Messung der Polizei ist eh nicht Aussagekräftig, weil sie zu 100% falsch gemessen haben.

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                • #9
                  Bei Vollgas sollte man das vermeiden da hast du recht! Aber bei einer Kontrolle kann man die mal eben zu machen damit das Ergebnis stimmt ;)

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                  • #10
                    Nein, es geht doch hier darum das er zum TÜV muss zum messen, und dabei muss die Klappe offen sein.

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                    • #11
                      Ja das stimmt auch wieder. Dann muss man wirklich auf eine der oben genannten Lösungen umsteigen

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                      • #12
                        Du musst nicht rechtlich dagegen an gehen...
                        Da reicht es, wenn du zum Beispiel schreibst, dass der Auspuff genau so beim letzten TÜV montiert war und nicht als zu Laut befunden wurde!
                        Also einfach den letzten TÜV Bericht schnappen und vllt ein paar Fotos der Abgasanlage mit Silencer natürlich, etwas dazu schreiben und zur Polizei fahren.
                        Da sparst du dir auch das Geld für den TÜV.
                        Ich geh mal davon aus, dass du die nicht vor kurzem "druntergeballert" hast weil der laut ist...

                        Mir wollten die mal erzählen, dass mein Auspuff nicht zulässig wäre, trotz Eintragung (Nismo original)!
                        Der war nichtmal zu laut, der Polizist hatte einfach Bock mir einen rein zu würgen. Bin dann mit Fotos von vor einigen Jahren und den TÜV Papieren zur Dienststelle und hab das vor Ort geklärt. Die waren sehr freundlich und meinten auch, dass er da wohl einen Fehler gemacht hat...

                        Was ich damit sagen will ist, dass man sowas auch in der Dienststelle klären kann!
                        Ich fahre wirklich legal auf der Straße und steh wegen jeder kleinen Änderung beim TÜV und wegen so möchtegern Experten bei der Polizei muss man sich dann doch wieder rechtfertigen. Vielleicht sind die es auch nicht gewohnt, dass jemand mit ner Import Karre legal unterwegs ist :-(
                        "Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" (Walter Röhrl)

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                        • #13
                          Naja, wenn der Wagen jetzt aber allerdings den Grenzwert an Lautstärke überschreitet ist es ganz egal was eingetragen ist, er ist zu laut.
                          Ist doch bei Motorrädern das gleiche, wenn die Dämmwolle da rausbrennt und die Kiste lauter wird ist es ganz egal was in den Papieren steht.

                          Sieht natürlich anders aus, wenn der Wagen unter dem Grenzwert liegt, dann sollen die erst Mal richtig messen und beweisen.

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                          • #14
                            Leider gibt es auch bei der Polizei ,sehr viele Menschen mit wenig Ahnung, aber die Plakette sollte schon auf dem ESD drauf sein oder der Endrohrdurchmesser im Fahrzeugschein vermerkt,so das die Polizei wenigstens vergleichen kann , leider sind so gut wie alle DB Messungen von der Polizei Fehlmessungen, die auch vor Gericht nicht standhalten. Der Grenzwert sollte aber auch eingehalten werden. Zur Not muss halt ein Silencer rein.
                            J-Spec TÜV und Import Spezialist
                            www.rhd-speedmaster.de

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                            • #15
                              Wieviel DB sind den eingetragen?

                              Mfg Marc

                              sigpic

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