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Unfall beim Trackday??? Hier die Versicherungs Lage

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  • Unfall beim Trackday??? Hier die Versicherungs Lage

    Der BGH hat sich mit diesem Thema abschließend befassen müssen und sich mit diesem Urteil festgelegt, dass der Haftpflichtversicherer auch bei erfolgtem Haftungsausschluß des Veranstalters leistungspflichtig ist, solange es sich nicht um ein Rennen handelt.



    Hier der Text des Urteils: http://openjur.de/u/75680.html

    Man sollte sich diese Fundstelle sorgfältig abspeichern, nicht jeder Anwalt kennt oder findet die!


    Die Rechtslage ist in diesem Urteil abschließend geregelt: als "Rennen" ist jede Veranstaltung definiert, die auf Erzielung von Höchstgeschwindigkeit ( umgerechnet also auch "auf Zeit" / gegen die Uhr) ausgerichtet ist.
    Es kommt also auf das Wesen der Veranstaltung an, auf die Ausschreibung ! Nicht darauf, was jeder einzelne daraus während dieser Veranstaltung macht. :!

    Bei jedem Nicht-Rennen greift die Leistungspflicht des Haftpflichtversicherers. ;)
    We don´t Drive Fast !!!!!!!!! We Fly low!!!!!!!!!

  • #2
    Ich frag mal ganz blöd als Laie auf dem Gebiet. Wie wird den sowas geregelt, wenn was auf der Rennstrecke passiert? Also Eigenverschulden ist klar aber was passiert wenn ich jemandem draufknalle oder umgekehrt?
    Wie im normalen Straßenverkehr kann man ja hier nicht argumentieren (Sicherheitsabstand, unverhältnissmäßig stark gebremst).
    M.Ali: "Ich bin schnell, so verdammt schnell. Ich haue auf den Lichtschalter und liege wieder im Bett, bevor das Licht aus geht."

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    • #3
      So wie ich das verstehe, ist es wie im Straßenverkehr, dass wenn dir einer reinballert, seine Versicherung dafür aufkommen muss und andersrum eben auch.
      Es sei denn es ist evtl. technisches Versagen, aber das wird dann sicherlich im Einzelfall begutachtet
      Grüße aus Berlin

      sigpic

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      • #4
        Ich würde meinen das ein Gericht oder Anwalt oder Polizei die Schuldfrage klären muss und dann zahlt eben die Haftpflicht des Verschulders sofern es kein Rennen war.
        We don´t Drive Fast !!!!!!!!! We Fly low!!!!!!!!!

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        • #5
          ...jaja....der gute Wolfgang :-P

          ...ist ganz gut zu wissen wo es steht.

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          • #6
            In erster Instanz haftet nicht der Unfallverursacher gegenüber dem geschädigten sonder der Versicherer des Verursachers direkt gegenüber dem Geschädigten. der Geschädigte hat somit einen direkten Leistungsanspruch gegen die gegnerische Versicherung. Der Kfz Haftpflichtversicherer muss also zahlen.

            Wenn es sich um ein nicht versichertes Risiko handelt (Rennen, Alkohol-/Drogeneinfluss etc.) nimmt der Versicherer Regress bei seinem Versicherungsnehmer.

            Der Geschädigte kommt in dem Fall also auf jeden Fall an sein Geld.

            Wie das ganze aussieht wenn keine Kfz Haftpflicht besteht (Reines Trackauto etc.) kann ich nur vermuten. Hier dürfte dann Paragraph 823 BGB (Schadenersatzpflicht aus unerlaubter Handlung) greifen. Ergo der Schädiger muss aus eigener Tasche zahlen.


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            • #7
              Zitat von Criminal-Motorsport Beitrag anzeigen
              ...jaja....der gute Wolfgang :-P

              ...ist ganz gut zu wissen wo es steht.
              Jup.. Warum sollen nicht alle davon Profitieren :)
              We don´t Drive Fast !!!!!!!!! We Fly low!!!!!!!!!

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              • #8
                @luke
                Interessanter Ansatz - grundsätzlich ist es zumindest im driftsport aber so das jeder seinen Schaden selbst zahlt. Die Schuldfrage ist da erstmal zweitrangig.

                Ihr zielt hier auf Freies fahren - z.b. Am reisbrennen ab, oder?




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                Gruß Kevin

                Driften ist wie ein einarmiger bandit: wenn du zu oft am Hebel ziehst, verlierst du alles

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                • #9
                  also ich kenne es so das auf "offiziellen Rennveranstaltungen" jeder Teilnehmer einen Haftungsausschluss unterschreiben muss...
                  EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3

                  Unmöglich ist vergänglich. Unmöglich ist Potenzial. Impossible is nothing.

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                  • #10
                    Der zielt doch dann aber darauf, dass der Veranstalter nicht haftbar gemacht werden kann!

                    Aber generell denke ich auch , da zahlt keine Versicherung und jeder ist selbst verantwortlich und geht das Risiko freiwillig ein. Ist ja kein Parkplatz sondern eine Rennstrecke ;)

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                    • #11
                      Ok, das heißt "Freies Fahren" wo jeder gegen seine eigene Uhr fährt, wird nicht als Rennen von der Versicherung angesehen?

                      Somit wäre 1/4 Meile dann als Rennen einzustufen?
                      M.Ali: "Ich bin schnell, so verdammt schnell. Ich haue auf den Lichtschalter und liege wieder im Bett, bevor das Licht aus geht."

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                      • #12
                        Ausserdem war das beim BGH Urteil doch eine Art Fahrsicherheitstraining auf nasser Straße wenn ich das richtig les.


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                        • #13
                          Der haftungsausschluss schließt aber auch Ansprüche gegen dritte aus.

                          Ich vermute sobald ne zeit gemessen wird - wie Au h beim freien fahren - ist's rum und hat renncharakter.
                          Da auf fahrsicherheitstraining zu plädieren wird schwer!


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                          Gruß Kevin

                          Driften ist wie ein einarmiger bandit: wenn du zu oft am Hebel ziehst, verlierst du alles

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                          • #14
                            Somit wäre Driften kein Rennen?
                            Wie will die Versicherung/Polizei feststellen, wer beim Driften Schuld hat?

                            Die, zu unterschreibenden Haftungsausschlüsse besagen alle, in meisten Fällen, dass der Veranstalter an jeglichen Unfällen etc nicht zur Haftung herangezogen werden kann, sagt aber in meisten Fällen nichts über Haftpflichtversicherungen der Unfallgegner aus.

                            Grundsätzlich gilt doch immer noch die goldene Regel, wer einen Schaden verursacht, hat für den aufzukommen, in einer oder anderen Weise.

                            Wann würde die Versicherung also für den Schaden aufkommen, bevor diese den an den Versicherten weiterleitet, wegen grober Fahrlässigkeit durch Teilnahme an Veranstaltung, oder etwas ähnlichem?

                            Da alle Geschwindigkeits/Zeitrennen als Rennen angesehen werden, ungeachtet davon, ob der Teilnehmer eine schnelle Zeit/Geschwindigkeit zu fahren überhaupt versucht, oder nicht, bleiben nur Show-Runs, also Driften, da man dabei weder gegen eine Uhr noch um die höchste Geschwindigkeit, sondern um den, relativ, schönsten Drift fährt. Was fällt euch noch so ein, was in in die Kategorie "Rennen" nicht reinpasst?

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                            • #15
                              ...und beim Driften ist Haftung gegenüber dritte ausgeschlossen - zudem haben 95% eh keine Zulassung.

                              Bei einem Drift Schule Event könntest evtl noch durchkommen. Beim Show Driften in der hasseröder wirst keine Chance haben.


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                              Gruß Kevin

                              Driften ist wie ein einarmiger bandit: wenn du zu oft am Hebel ziehst, verlierst du alles

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