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Fragen zur Grenzversicherung: Steuerhinterziehung?

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  • Fragen zur Grenzversicherung: Steuerhinterziehung?

    Folgendes: Ich werde in 2 Wochen einen Import von Uk nach Deutschland machen und wollte dafür eine Grenzversicherung einrichten.

    Allerdings habe ich im Internet verfolgt das jemand mit Ausländischen Kennzeichen angehalten wurde und mächtig Ärger bekommen hat
    nachdem er von der Polizei angehalten wurde da der Wagen zwar versichert, allerdings keine Steuern in Deutschland für die 30 Tage bezahlt wurden?

    Und laut Polizei Aussage der Wagen nur von jemandem mit Staatsbürgerschaft in diesem Land gefahren werden darf?
    Ich kann das nicht so recht glauben...

    Bedeutet das ich muss irgendwo zusätzlich für die Geltungsdauer der Grenzversicherung Steuern zahlen um legal zu fahren?
    Oder kann ich den Wagen problemlos fahren wenn ich alle Papiere dabei habe?

    Edit: sorry, passt vllt besser in Off-Topic...

  • #2
    Wenn das Auto in uk noch angemeldet ist bis zur grenze fahren und hier in Deutschland dann mit 5Tages Kennzeichen das wäre das einfachste

    Mfg Marc

    sigpic

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    • #3
      Also praktisch ohne Grenzversicherung und hier das 5Tage Kurzzeitkennzeichen beantragen?
      Dann fehlt doch in UK der Versicherungsschutz?
      Bei der Grenzversicherung ist halt das gute das ich 30 Tage habe um den Wagen zulassungsfertig zu machen...
      Sonst brauch ich dann nochmal nen 5 Tages Kennzeichen...

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      • #4
        In 30Tagen schaffst du es eh nicht ;) Fzg durchschauen Reparaturen durchführen diverse Umbauten Zulassungs fertig machen usw.

        Mfg Marc

        sigpic

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        • #5
          bemüh mal die Suche, das Thema war schon mehrfach dran.

          Du kannst beim Zoll/Fiskus was zahlen damit du legal unterwegs bist.

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          • #6
            Mit dem Fahrzueg nach Hause fahren und dort zum Zollamt! Dann eine "Steuerkarte" kaufen -> ergo für die 30 Tage Steuern zahlen. Wurde mit meinem GTR als ich ihn überführt hatte 3 mal kontrolliert, und jedes mal alles cool gewesen =)

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            • #7
              ich war teilweise monatelang mit englischen kennzeichen unterwegs, wurde nur einmal angehalten, aber aus einem anderen grund, habe das V5 gezeigt (für den 0815 Polizisten sieht es aus als wäre das Auto noch ganz normal angemeldet, die meisten können und wollen doch gar kein Englisch lesen oder sprechen - das war meine Erfahrung deshalb haben sie mich auch bei auffälliger Fahrweise nicht angehalten) zudem wenn man mich fragt hab ich halt nen zweiten wohnsitz in UK oder das Auto ist von nem kumpel von mir der damit gerade hier ist... wir sind zwar in der EU aber wir sind auch noch nicht so vernetzt, dass die beamten bei der Kontrolle überprüfen können ob das auto angemeldet ist oder nicht bzw den Zweifel werden die meisten gar nicht haben. wenn du in einen unfall verwickelt bist sieht die ganze sache vielleicht ein wenig anders aus... dann wird ggf. mal genauer geguckt aber selbst dann ist noch nicht sicher dass überhaupt auffällt dass das auto gar nicht mehr angemeldet ist. Also das sind meine Erfahrungen.... und zwar hier in Hamburg wo die Polizei gerne mal n Auge zudrückt
              sigpic

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              • #8
                Normalerweise muss man für den Zeitraum der Grenzversicherung keine Steuern zahlen, sofern diese schon in UK bezahlt wurden, da es ja auch zur EU gehört.
                Bin mit meinem solange noch gefahren, wie die Versicherung gültig war, mit den gezahlten Steuern hätte ich aber noch bis März 2013 fahren können (nen halbes Jahr)

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                • #9
                  Ich glaube, dass ist der angesprochene Thread vom User Reacon. Dort steht auch alles sehr ausführlich drin, so dass man diesen bestimmt gut als Vorbild nehmen kann.

                  http://www.skyline-forum.de/showthre...geskennzeichen
                  Lieber tief fliegen, als ein Tiefflieger sein

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                  • #10
                    @ SHINDAIWA

                    Bzgl. Haftpflichtversicherung - ich war versichert und zwar über den ADAC, ganze 4 Monate lang. Ich musste einmal umparken ohne Versicherung da hatte ich schon schiss.

                    Bzgl. Teure Kosten in UK - Wen hat es zu interessieren wo ich wie viel Geld für Versicherung bezahle? Zudem kann keiner beweisen wie lange das Auto schon auf deutschem Boden ist.

                    Bzgl. Steuerplakette - sollte man schon eine (noch) gültige haben, da stimme ich Dir zu! Aber das hat man ja oft bei gepflegten Autos, die auch frischen MOT haben. Allerdings denke ich dass selbst viele die Plakette nicht zuordnen können. Ich kenne hier in Hamburg mehrere in England zugelassene Autos die hier seit Jahren mit sowohl englischer Zulassung als auch mit abgelaufener Plakette rumfahren. EIn Freund von mir hatte seinen aus England mitgebrachten Range Rover immer über ein Jahr lang vor der Tür stehen (öffentliche Strasse) und die plakette, keine ahnung - 4 Jahre alt? Es ist nichts passiert obwohl hier in der Gegend Autos z.B. mit abgelaufenen Kurzzeitkennzeichen am ersten tag n Aufkleber bekommen und am zweiten Tag abgeschleppt werden (was an sich ja auch i.O. ist). Man muss ja auch dazu sagen, die Polizei hat weitaus wichtigere Dinge zu tun als sich um diese Geschichten zu kümmern.... Wir reden hier über eine Randerscheinung, mit der ich zumindest bisher nur gute Erfahrungen gemacht habe.

                    Ob nun deutsche Zulassung hin oder her man sollte einfach mit Bedacht fahren, denn das Auto hat wohl selten Geschwindigkeiten jenseits der 120 kmh gesehen. Zudem wenn man sich das Auto mal ein bisschen genauer anguckt auf der bühne/Grube etc (grundlegendes Wissen natuerlich vorausgesetzt) vorm Kauf und es dann noch die über 1000KM Fahrt überlebt, kann es wohl nicht so schlecht sein auch wenn es nur englischen MOT hat.
                    sigpic

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                    • #11
                      Ich weiss ja nicht, wo ihr eure Grenzversicherungen abschliesst (Teppichbasar?), aber die Grenzversicherung, welche beim ADAC erhaeltlich ist, ist nur gueltig bzw. ihr Versicherungsschutz besteht nur, solange das ueberfuehrte Fahrzeug noch ordnungsgemaess im Ursprungsstaat (UK) angemeldet/zugelassen ist!

                      Es ist demnach ein Trugschluss und Irrglaube, davon auszugehen, dass Versicherungsschutz besteht, wenn das Fahrzeug gar nicht mehr angemeldet ist.

                      Wohl dem, der in einer solchen Konstellation einen Menschen ueberfaehrt, der im Anschluss umfangreiche medizinische Versorgung in Anspruch nehmen muss und zum Beispiel auf Grund von kausalem Zusammenhang mit dem Unfall seine Arbeitskraft verliert und/oder einen Invaliditaetsgrad erwirbt!

                      Manchmal sollte man eben doch lieber ueber den heutigen Tag hinaus denken...

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                      • #12
                        uns wurde seinerzeit sogar einmal die Weiter- bzw. Ausfahrt aus UK in Dover von den dortigen Behörden untersagt, wegen ungültigen Kennzeichen / abgemeldeten Fahrzeug, trotz gültigen Kurzzeitkennzeichen (die im Ausland teilweise nicht akzeptiert / gültig sind) und ADAC Grenzversicherung. Wir sind danach so weit gewesen nur noch per Anhänger Autos zu holen, oder eben wenn diese noch angemeldet sind (das musst aber eben erst mit dem Verkäufer klären).
                        EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3

                        Unmöglich ist vergänglich. Unmöglich ist Potenzial. Impossible is nothing.

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                        • #13
                          Hier nun auch wieder meine Erfahrungen.

                          2 Wagen in UK gekauft. 2 x beim ADAC Grenzversicherung geholt. 2 x ohne Probleme mit dem Fahrzeug nach D gefahren, da wie meine Vorredner schon sagten, die Autos mit frischer MOT und TAX verkauft wurden.

                          Beide male ohne deutsche Kurzzeitkennzeichen. Denn die benötigt man nicht wenn die englischen Schilder für das Fahrzeug sind und entsprechend noch zugelassen sind.
                          Also wichtig ist, das MOT und TAX gültig sind.


                          In Verbindung mit der Grenzversicherung kann einem auch keiner ans Bein pinkeln!
                          Grundvorraussetzung ist, das der Wagen nach deutschem Recht verkehrstauglich / Verkehrssicher ist.

                          dies gilt im übrigen auch für Kurzzeitkennzeichen und Rote Schilder. Nur mal so nebenbei.
                          Das kann man auch alles sehr gut im Internet nachlesen.
                          sigpic

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                          • #14
                            Wer schonmal eine Grenzversicherung hatte, hat normalerweise ein Beiheft dazu bekommen. Dort steht alles drin, was man wissen muss. Das kann dann den Beamten auch gezeigt werden,im Falle einer Kontrolle. Der Rest sollte soweit klar sein.

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