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R33 Xenon Scheinwerfer

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  • #16
    Rechts bzw. Linksverkehr ist hier kein Problem. Der asymetrische Lichtkegel wird bei einem handelsüblichen Bi-Litronik Projektionsscheinwerfer über eine metallische Blende zwischen Linse und Reflektor erzeugt, welche mittels Magnet und einer Feder, zwischen Abblendlicht und Fernlicht, hin und her schaltet. Man benötigt also Rechtsverkehr Module, dann sollte es hier keine Probleme geben. Die Xenon-Scheinwerfer beim R33 sind meines Wissens nach, ebenfalls als Projektionsscheinwerfer ausgelegt. Das heißt man müsste hier "nur" ein entsprechendes 25 Watt Xenon-Modul mit E-Prüfzeichen rein schrauben. Die Abwärme sollte für den Kunststoff des Scheinwerfers kein Problem darstellen, da diese geringer sein sollte. Auch die manuelle Niveauregulierung sollte vom normalen Halogen ja weiterhin funktionieren, da der Lumenstrom unter 2000 liegt und somit die automatische Version nicht notwendig wird. Auch die Scheinwerferreiniung ist hier ebenfalls nicht von Nöten.

    Ich sehe daher gerade nur 3 Probleme:
    1. gibt es überhaupt ein Modul mit Prüfzeichen (hab nach 5min mit der Suchmaschine nichts brauchbares gefunden)
    2. würde es vom Bauraum her passen
    3. findet das der TüV Prüfer auch in Ordnung

    @GT-R David: welche weiteren Punkte meintest du? Was hab ich übersehen bzw. nicht durchdacht? Ich vermute mal irgendein Gesetz oder?

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    • #17
      Das E-Zeichen von dem Modul (falls es eins gibt) gilt nur, wenn sich zwischen Austrittsfläche Modul und Umgebung keine weitere Streuscheibe befindet. Die Scheibe vom Scheinwerfer hat keine Prüfzeichen nach europäischem Standard.

      Das ist der Grund dafür, dass der TÜV das nicht so einfach abnickt.

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      • #18
        Abgesehen davon hat der R33 keine Niveauregulierung, auch keine manuelle. Für die Halogenscheinwerfer wird da immer eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 STVZO benötigt und ich weiß nicht, ob es die für Xenon auch gibt.

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        • #19
          Servus, mein R33 Gtst S1 ist so aus Japan gekommen und hat im Schein auch eine Sonderangabe Pararaph 70 Absatz 40 StVO eingetragen.

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