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Frage - StVO §21a: Gurtpflicht / Anschnallpflicht

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  • Frage - StVO §21a: Gurtpflicht / Anschnallpflicht

    Moin,

    Sachverhalt: bin in einer Spielstrasse (verkehrsberuhigter Bereich) von der Sparkasse ca. 120 Meter weiter zum Imbiss gefahren, und war dabei nicht angeschnallt.

    Natürlich kommen dann just zwei Polizeibeamte aus einer Nebenstrasse und folgen mir auf dem Parkplatz vom Imbiss, und notierten eine Ordnungswidrigkeit weil ich eben nicht angeschnallt war. Das ganze habe ich natürlich abgestritten und auch nachträglich schriftlich auf die StVO verwiesen, die da besagt:

    §21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
    (1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
    1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung
    2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
    3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
    4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
    5. das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
    6. Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.

    Nun kam ein Schreiben zurück das "meine Aussage durch die Zeugen Polizist X und Y widerlegt wurde". ???!!

    Ich habe nie abgestritten das ich nicht angeschnallt war, sondern lediglich auf die StVO verwiesen, und ehrlich gesagt geht es mir auch gar nicht um die 30 Euro aus der Ordnungswidrigkeit, sondern nur ums Recht und Prinzip!

    Wie seht ihr das, hat das jemand schonmal vergleichbar gehabt?
    EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3

    Unmöglich ist vergänglich. Unmöglich ist Potenzial. Impossible is nothing.

  • #2
    Also ich glaube das du da nicht drum rumkommen wirst. Weil wie du schon schreibst keine Anschnallpflicht bei Rückwärtsfahren oder Fahren auf einem Parkplatz.

    Verkehrsberuhigter Bereich ist jaim Prinzip eine ganz normale Straße.

    Mfg Marc

    sigpic

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    • #3
      Speilstraße ist eine "normale" Straße ja aber da herscht Schrittgeschwindigkeit, und wenn er nicht zu schnell gefahren ist (nächster Rechnungsspunkt^^) muss er sich da nicht anschnallen.
      Hatte das Spiel mit unserem "Dorfsheriff" hab ihm dann gesagt: "hier herscht Schittgeschwindigkeit, sie können nicht nachweisen das ich zu schnell war und vllt wären sie so freundlich mir mal den Gesetzestext vorzulegen damit ich ihnen zeigen kann wo Sie sich irren." Das ganze natürlich mit Freundlicher Stimmlage und nem Lächeln. Der hat dann doof geschaut konnte mir aber nicht wiedersprechen.^^
      Konsequenz heißt auch Holzwege zu Ende zu gehen.

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      • #4
        Mit ner Rechtschutz ohne Selbstbeteiligung würd ich selbst wegen 30€ zum Anwalt gehen. Allein schon aus Prinzip, wie du schon sagtest, da du ja laut oben gennantem Auszug definitiv im Recht bist, weil Schrittgeschwindigkeit!
        Autogramme gibt's an der Kasse

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        • #5
          habe das mal in einem Rechtforum gefragt, da bekam ich folgende Antwort:

          "Sehr geehrte Damen und Herren,

          ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage der mir überlassenen Informationen summarisch wie folgt beantworten möchte:

          Aus meiner Sicht und angesichts der mir bekannten Kommentierung des § 21a StVO gebe ich Ihnen Recht. Zwar gilt bei längeren Entfernungen die Befreiung in der Spielstraße wohl nicht, das ist bei 110 Metern aber nicht anzunehmen. Soweit Sie die Schrittgeschwindigkeit eingehalten haben, dürften Sie im Recht sein. Ob und wie genau das der Fall gewesen ist, kann ich so ohne die Akte natürlich nicht beurteilen. Zumal ich nicht nachvollziehen kann, inwiefern man sie widerlegt haben soll.

          Ich hoffe, meine Beantwortung konnte Ihre Fragen abschließend klären. Andernfalls stehe ich im Rahmen der kostenlosen Nachfrageoption oder für eine weitere Vertretung gerne zur Verfügung.

          Mit freundlichen Grüßen aus BurgwedelHans-Christoph Hellmann
          Rechtsanwalt
          Fachanwalt für Versicherungsrecht

          Hellmann & Pätsch Rechtsanwält"

          Bevor ich nun wirklich zum Anwalt gehe, werde ich noch einmal Widerspruch einlegen, mal gucken ob jetzt einlenken...
          EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3

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          • #6
            Gude,

            Naja das Problem wo ich sehe, ist das die Spielstrasse ( Verkehrsberuhigter Berreich ) nicht als Ausnahme gilt, sondern lediglich die Geschwindigkeit des Fahrzeuges da eine Rollte spielt. Ob man jetzt tatsaechlich die 6 km/h ueberschritten hat oder nicht sei da hingestellt. Prinzipiell gilt eine Anschnallfplicht um solchen Situationen aus dem Weg zu gehen. Es gibt auch Vorfaelle wo ein Bußgeld ausgestellt wurde obwohl die Person sich rueckwaerts auf den Parkplatz stellen wollte. Was laut unserem Gesetz eigentlich keine Staftat ist aber dennoch wurde es gemacht. Hat sich auch dagegen gewehrt, Verfahren wurde eingestellt macht dann 25€. Ich persoenlich bin immer angeschnallt um solchen Situationen aus dem Weg zu gehen. Dein groesstest Problem wird wohl eher sein das du "alleine" warst. :(

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            • #7
              nein ich war nicht alleine, hatte einen Beifahrer (der auch nicht angeschnallt gewesen ist).

              Selbstverständlich bin ich sonst immer angeschnallt, aber den Tag hat es geregnet, sonst wären wir die 110 Meter eh nicht mit dem Auto gefahren sondern eh zu Fuß gegangen... das wir "zu schnell" gewesen sein sollen wurde nirgends erwähnt, es geht lediglich um die Ordnungswidrigkeit der Anschnallpflicht.
              EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3

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              • #8
                Wie bereits gesagt, eigentlich hast du keine Ordnungswidrigkeit begangen, aber es liegt immer im Auge des Betrachters in dem Fall der Polizei...
                Hier in Offenbach motzen und drohne sie schon alleine wenn man 5cm ueber der Weissenlinie parkt oder wenn sie besonders schlechte Laune haben dann auch wenn man entgegengesetzt der Fahrtrichtung parkt. Soll dir nur sagen, manchmal wird man fuer etwas bestraft wofuer man nichts kann oder sonst auch keinen interessiert.
                Sorry.

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                • #9
                  und eben das ist für mich der springende Punkt: seit wann kann der Herr Verkehrspolizist entscheiden was nun lt. Gesetz eine Ordnungwidrigkeit ist und was nicht? Die können sich das Recht doch nicht hinbiegen wie sie wollen...

                  Wenn ich im Unrecht bin, habe ich den Absatz eben falsch verstanden und bezahle natürlich gerne auch. Aber die Einsicht seitens der Rennleitung, auch mal einen Fehler zu machen, die kommt ja nicht.
                  EVO X - Eclipse D38A GS-T Spyder - GSX-R 750 K3

                  Unmöglich ist vergänglich. Unmöglich ist Potenzial. Impossible is nothing.

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                  • #10
                    Hatte mal eine ähnliche Situation in einer 30er Zone.

                    Ich fuhr auf eine der rechts-angelegten Parkboxen zu und musste vorher aber noch eine Querstraße mit rechts-vor-links-Situation passieren.

                    Habe schon auf den Abschnaller gedrückt genau in der Sek kommt aus der Querstraße die Rennleitung.

                    Sind quer vor mir stehen geblieben und ich wusste schon was kam, also habe ich bevor sie überhaupt zu Wort kamen, gleich freundlich drauf hingewiesen, dass ich in diese Parklücke einparken möchte.

                    Darauf kam ein "naja das wollen wir mal glauben, schönen Tag noch".

                    Also meiner Meinung nach ist das Auslegungssache und du wirst wohl Recht bekommen. Allerdings nicht nach einem weiteren Einspruch deinerseits, denke das wird dann eine Instanz höher gehen.

                    lg

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                    • #11
                      Also die so genannte Einsicht, kostet bei uns ca. 25€ (Einstellgebuehren)xD Ich kannst auch nicht leiden ist aber leider so, nur wenn wir hier nen Aufstand proben, fahren wir hier keine 500m ohne angehalten zu werden auch wenn sie nichts finden wuerden, wird es solange probiert bis was gefunden wurde. Koennte dir jede Mengen Stories erzaehlen damit was gefunden wird... aber das lass ich an dieser Stelle... Es herrscht immernoch das falsche Machtverhaeltnis.

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                      • #12
                        Ich denke mal da kommt es drauf an ob man ein guten Anwalt hat und welchen Richter man erwischt.
                        Eigentlich wiederspricht sich das ganze total.
                        Fakt ist, das in einem Verkehrs beruhigten Bereich Schritttempo zu fahren ist und laut Gesetz besteht bei fahrten mit schritttempo keine Gurtpflicht.
                        Da sie dir nicht nachweisen können das du zu schnell warst sehe ich persönlich dich im Recht.

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                        • #13
                          Vielleicht legen die es dann aber so aus das der Absatz sich auf Parkplätze und nicht auf Straßen bezieht.
                          Ist halt dehnbar in jede Richtung
                          Gruß Kevin

                          Driften ist wie ein einarmiger bandit: wenn du zu oft am Hebel ziehst, verlierst du alles

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                          • #14
                            Ich denke schon das du dein Recht bekommst, da du ja nicht zu schnell gefahren bist ;) weil wie sollen die Polizisten das sehen von daher können sie damit auch im nachhinein nicht argumentieren. Desweiteren hat mir damals mein Fahrlehrer auch immer gesagt das ich den Gurt erst am ende der Straße anlegen muss, da ich in einer Spielstraße wohne, was aber nicht bedeutet das ich ihn während der fahrschulzeit nicht direkt anlegen musste :D.

                            Also ich drücke dir die Daumen und berichte wie es ausgeht ;)

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                            • #15
                              Das Hauptproblem ist in erster Linie, das man oftmals viel Zeit, Geduld und Nerven braucht, wenn man gegen so etwas Einspruch einlegen will. Oft ist es da auch schon bei kleineren Beträgen Sinnvoll sich an einen Anwalt zu wenden.

                              Hier im Dorf bei uns in Hessen gibt es auch so eine Stelle, wo man sich stark darüber streiten kann.
                              Ortsausgangsschild steht auf der linken Straßenseite, auf der rechten das 70er Schild, wenn man aber genau von der Seite schaut, ist das 70er Schild noch etwa 50 Zentimeter innerhalb der geschlossenen Ortschaft, was man so von vorne gar nicht wahrnehmen kann, wenn man es drauf anlegt und einen guten Anwalt hat, könnte man es hier auch darauf ankommen lassen mit 100 durch die eigentliche 70er Strecke zu fahren, aber den Ärger erspare ich mir lieber.

                              Ein anderes Problem in Deutschland ist auch immer, das Recht haben nicht immer heißt, das man auch automatisch Recht bekommt :\

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