Moin,
Sachverhalt: bin in einer Spielstrasse (verkehrsberuhigter Bereich) von der Sparkasse ca. 120 Meter weiter zum Imbiss gefahren, und war dabei nicht angeschnallt.
Natürlich kommen dann just zwei Polizeibeamte aus einer Nebenstrasse und folgen mir auf dem Parkplatz vom Imbiss, und notierten eine Ordnungswidrigkeit weil ich eben nicht angeschnallt war. Das ganze habe ich natürlich abgestritten und auch nachträglich schriftlich auf die StVO verwiesen, die da besagt:
§21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
Nun kam ein Schreiben zurück das "meine Aussage durch die Zeugen Polizist X und Y widerlegt wurde". ???!!
Ich habe nie abgestritten das ich nicht angeschnallt war, sondern lediglich auf die StVO verwiesen, und ehrlich gesagt geht es mir auch gar nicht um die 30 Euro aus der Ordnungswidrigkeit, sondern nur ums Recht und Prinzip!
Wie seht ihr das, hat das jemand schonmal vergleichbar gehabt?
Sachverhalt: bin in einer Spielstrasse (verkehrsberuhigter Bereich) von der Sparkasse ca. 120 Meter weiter zum Imbiss gefahren, und war dabei nicht angeschnallt.
Natürlich kommen dann just zwei Polizeibeamte aus einer Nebenstrasse und folgen mir auf dem Parkplatz vom Imbiss, und notierten eine Ordnungswidrigkeit weil ich eben nicht angeschnallt war. Das ganze habe ich natürlich abgestritten und auch nachträglich schriftlich auf die StVO verwiesen, die da besagt:
§21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
- Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung
- Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
- Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
- Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
- das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
- Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
Nun kam ein Schreiben zurück das "meine Aussage durch die Zeugen Polizist X und Y widerlegt wurde". ???!!
Ich habe nie abgestritten das ich nicht angeschnallt war, sondern lediglich auf die StVO verwiesen, und ehrlich gesagt geht es mir auch gar nicht um die 30 Euro aus der Ordnungswidrigkeit, sondern nur ums Recht und Prinzip!
Wie seht ihr das, hat das jemand schonmal vergleichbar gehabt?
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