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  • Nebelschlussleuchte

    Bezüglich der TÜV Abnahme und der Nebelschlussleuchte weiß ich bereits, das...
    - beim R34 eine von beiden Rückfahrleuchten zur NSL umgebaut werden kann
    - die NSL auf der linken Seite oder mittag platziert werden muss
    - ein extra Schalter im Innenraum mit einer orangen Kontrolllampe verbaut werden muss
    - kein Dauerplus benutzt werden darf, sondern Funktion nur wenn das Licht an ist

    Meine Frage ist nun, habe ich leider nicht mithilfe der SuFu gefunden, ob das Glas der NSL zwingend rot sein muss um legal unterwegs zu sein, oder ich das Glas auch weiß lassen kann und eine rote Lampe einsetzen kann, siehe hier:

    http://www.ebay.de/itm/Original-OSRA...item3361608850

    Würde mir erstens optisch besser gefallen und zweitens wäre das weniger Aufwand.

    Vielen Dank :)
    ...

  • #2
    Da ich schon live gesehen habe wie ein R34 mit 2 weißen Gläsern (aber roter Birne) durchn TÜV kam würd ich sagen ja geht.

    Genau Gesetzeslage kenn ich aber nicht. Würde da lieber den zuständigen TÜVer mal fragen.
    "Well, there's a straight-six engine at the front, a manual gearbox in the middle, and drive goes to the back. That's page one, chapter one from the petrosexual handbook." --Jeremy Clarkson

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    • #3
      Hatte gehofft das weiß hier einer.
      ...

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      • #4
        Nebelschlussleuchte

        Hey hab bei meinem 33er auch den linken Rückfahrscheinwerfer umgebaut. Ist auch eine helles Glas mit roter Birne. Gab keine Probleme :-)
        Gruß

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        • #5
          Nebelschlussleuchte

          Frag einfach die Profis von RHD die haben immer eine Info ;)

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          • #6
            Diese roten Birnen sind als Leuchtmittel zugelassen und werden auch schon in einigen Serienfahrzeugen verbaut

            Oo\_______SKYLINE___GTR /oO

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            • #7
              Heißt das ich schnappe mir die Leitung die zum rechten Rückfahrscheinwerfer führt, baue einen Schalter dazwischen und tausche die Birne gegen eine rote aus. (Also ganz vereinfacht)
              Das sollte so TÜV konform sein, oder?
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              • #8
                Erstens: Lob an den Threadersteller! Er hat sich schlau gemacht, bevor er fragt.

                Zweitens: Die exakte Gesetzeslage kenne ich dazu ebenfalls nicht (weil noch nicht nachgelesen). Jedoch sind auch mir mehrere Fahrzeuge bekannt, die mit weissem Glas und roter Birne als NSL die Abnahme bestanden haben. Auch bei nachfolgenden Hauptuntersuchungen. Meine sind jedoch vollstaendig rot, kann also nicht aus eigener Erfahrung sprechen.

                Wellenbrecher macht es aber, soweit mir bekannt, bei allen Skylineabnahmen so, dass er die linke Rueckfahrleuchte mit roter Birne versieht und entsprechend modifiziert, um sie als NSL zu nutzen.

                Wichtig: Die NSL muss zwingend links von der Fahrzeugmitte angebracht werden. Hatte hierzu bereits persoenlich einen Disput mit den Herrschaften der Ueberwachungsstelle. War im Handumdrehen geloest, aber ist eben zu beachten.

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                • #9
                  Das Leuchtmittel was du gepostet hast, passt aber nicht!
                  Der Originale Sockel ist ein W5W Sockel. Müsstest also auch einen passenden Sockel einbauen damit du ein Leuchtmittel mit 21W betreiben kannst.

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                  • #10
                    Zitat von Peta Beitrag anzeigen
                    Das Leuchtmittel was du gepostet hast, passt aber nicht!
                    Der Originale Sockel ist ein W5W Sockel. Müsstest also auch einen passenden Sockel einbauen damit du ein Leuchtmittel mit 21W betreiben kannst.
                    Es gibt doch auch 21W Glassockellampen? Die einfach in weiß kaufen und mit Glühbirnen-Tauchlack vom Conrad rot anmalen. Dann muss man eben noch die Verkabelung / Ansteuerung entsprechend anpassen, aber im Vergleich zu nem neuen Sockel verbauen erscheint mir das einfacher :)
                    "Well, there's a straight-six engine at the front, a manual gearbox in the middle, and drive goes to the back. That's page one, chapter one from the petrosexual handbook." --Jeremy Clarkson

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                    • #11
                      Das ist wiederum nicht erlaubt

                      Oo\_______SKYLINE___GTR /oO

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                      • #12
                        du bekommst für den Sockel nur weiße Lampen mit 21W, zumindest habe ich bisher noch keine roten gefunden.
                        Mit den weißen musst du dann eben nur das Plexiglas rot einfärben...

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                        • #13
                          Es gibt auch farbige 21W Glassockelbirnen. Habe ich selber auch drin. Hatte aus Japan rote drin und nun aus DE orangene. Natuerlich nicht fuer NSL.

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                          • #14
                            http://www.eautoworks.com/Polarg-L13...lb-PRD113.aspx
                            hab die mal auf die schnelle gefunden.
                            Aber da sind wir trotzdem wieder bei dem Thema Legalität. Denn eig. müssen die Birnen auch geprüft sein damit man damit legal unterwegs ist. Ist bei LEDs ja auch immer ein Krampf mit manchen Tüvern.

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                            • #15
                              http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeu...eug-richtlinie
                              Da bei der Nebelschlussleuchte nur eine "in etwa Wirkung" zählt, können da normalerweise alle Birnen drin sein die annähernd an an die Farbe und Helligkeit ran kommen wie eine normale NSL. Allerdings liegt eine "in etwa Wirkung" wohl im ermessen der Prüfingenieurs/Sachverständigen, weshalb es bei dem Thema unterschiedliche Erfahrungen gibt.

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