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(Internationaler) Versand von Airbaglenkrädern

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  • (Internationaler) Versand von Airbaglenkrädern

    Hi,

    hab gerade ein kleines Problem mit meinem Paket aus Japan.
    Und zwar habe ich ein R34 Lenkrad gekauft. Hängt jetzt in Frankfurt beim Zoll fest und der Verkäufer hat über sein Versandunternehmen (Japanpost) erfahren, dass der Zoll nicht erlaubt, das Lenkrad zu importieren.
    Wie ist das denn allgemein mit Airbaglenkrädern? Darf man die garnicht rumschicken, oder nur nicht aus dem Ausland? Versteh schon, dass die Sprengladung nicht ohne ist.
    Nur liegt das Teil jetzt seit fast einem Monat in Frankfurt und ich hab sonst keine Info mehr bekommen, wie das jetzt weitergeht.

    Hat da jemand schon mehr Erfahrungen mit dem Thema?

  • #2
    Verschickt werden dürfen Airbags schon, aber auch nur in speziellen Boxen und auch nur neue Airbags und auch nur von speziell geschultem Fachpersonal

    Selbst wenn du da hin fährst und das Teil selber abholen willst darf der Zoll dir das genau genommen nicht aushändigen, es sei denn du hast den Sprengstoffschein T1

    Oo\_______SKYLINE___GTR /oO

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    • #3
      Das ist wie ein Gefahrentransport beim LKW das muß ausgeschildert sein. Und dementsprechend muß das ach so versendet werden.

      Wenn es jetzt schon beim Zoll ist ist es ja schon geliefert. Mußt du beim Zoll fragen wie du das Lenkrad jetzt bekommst ob es reicht wenn einer einen Airbagschein vorzeigt oder was die wollen.

      Mfg Marc

      sigpic

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      • #4
        Ich hab beim Frankfurter Zoll leider keinen direkten Ansprechpartner. Da wird man dann immer an DHL weitergeleitet, die einen dann an EMS weiterleiten, die dann nicht ans Telefon gehen, oder besetzt ist.
        Hab beim Hallbergmooser Zoll (Nähe München, wo ich normal meine Internationalen Sendungen Abhole) geredet, die dann meinten, dass ich da auf jeden Fall einen Brief bekommen müsste. Aber nach fast einem Monat halten sich meine Hoffnungen da stark in Grenzen.

        Wäre jetzt natürlich blöd, wenn die das Lenkrad nicht rausgeben, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. Is ja auch nicht so Billig, das Teil.

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        • #5
          Ist das denn ein neues Lenkrad mit neuem Airbag oder sind das gebrauchte Sachen?

          Oo\_______SKYLINE___GTR /oO

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          • #6
            Ist ein Gebrauchtes.

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            • #7
              Uff, das macht die Sache nicht gerade einfacher da der Handel mit gebrauchten Airbags in Deutschland grundsätzlich verboten ist. Das interessiert zwar meist niemanden getreu dem Motto "wo kein Kläger da kein Richter", aber von diesem Motto sind Behörden wie der Zoll natürlich alles andere als begeistert....

              Oo\_______SKYLINE___GTR /oO

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              • #8
                Vielleicht könntest du auch sagen das der Airbag kaputt ist, und so ist es quasi nur ein Lenkrad.
                gruss Stani

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                • #9
                  Bei nicht ausgelösten Airbags ist das egal da gibt es kein kapput.
                  Wenn es soweit kommen sollte das du das Lenkrad garnicht mehr bekommst baue den Airbag ab und nimm wenigstens das Lenkrad.

                  Mfg Marc

                  sigpic

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                  • #10
                    Hatten wir da nicht erst vor kurzem eine Diskussion in der behauptet wurde das sei kein Problem?!

                    @Threadersteller: Ich hoffe für dich natürlich dass das ganze noch einen positiven Ausgang für dich hat.

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von Kevin_SG Beitrag anzeigen
                      Hatten wir da nicht erst vor kurzem eine Diskussion in der behauptet wurde das sei kein Problem?!

                      @Threadersteller: Ich hoffe für dich natürlich dass das ganze noch einen positiven Ausgang für dich hat.
                      Da musste ich ehrlich gesagt auch etwas schmunzeln ;)

                      Aber wie Fuzzy schon sagt, wenn der Zoll den Airbag nicht rausrücken will würde ich an deiner Stelle zusehen das ich wenigstens das Lenkrad bekomme.

                      Ich weiß zwar nicht wie es auf nicht gewerblicher (also privater) Ebene aussieht, aber aus gewerblicher Sicht glaube ich nicht das du den Airbag jemals zu Gesicht bekommen wirst...

                      Oo\_______SKYLINE___GTR /oO

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                      • #12
                        danke an alle für die Infos.

                        Dann hoffe ich mal, dass ich doch noch irgendwie Bescheid vom Zoll bekomme und mich mit jemandem unterhalten kann, der mir weiterhilft.
                        Aktuell ist die einzige Info, die ich habe, die vom Verkäufer.

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                        • #13
                          So, heute hat sich eine nette Dame von EMS bei mir gemeldet...
                          Das Airbaglenkrad ist so nicht in die EU einfuhrfähig. Sie können mir es weder direkt aushändigen, noch zuschicken. Zurückschicken geht auch nicht, zwecks Luftsicherheit.
                          Also... Wird es jetzt vernichtet.
                          Ich darf mich mit dem Verkäufer auseinandersetzen, damit ich mein Geld wiederbekomme, weil er eigentlich wissen müsste, wo er was hinschickt etc.
                          Was fürn mist...

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                          • #14
                            Gedacht habe ich mir schon das die zumindest den Airbag sprengen werden. Anscheinend gelten bei natürlichen Personen die gleichen Richtlinien wie bei Händlern, da wird ein Airbag mit 2 Tonnen Dynamit gleichgesetzt....

                            Oo\_______SKYLINE___GTR /oO

                            Kommentar


                            • #15
                              Hast du gefragt ob nur das Lenkrad geht?

                              Mfg Marc

                              sigpic

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