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Eure Meinung ist gefragt Thema Anzahlung / Rückzahlung

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  • Eure Meinung ist gefragt Thema Anzahlung / Rückzahlung

    Hallo Freunde,

    für mich steht der community Aspekt sehr im Vordergrund ... wir alle wollen unser Hobby ausüben und Spass haben. Deswegen ist es mit wichtig, ein freundschaftliches Verhältnis zu pflegen. Als Händler muss ich aber auch den betriebswirtschaftlichen Aspekt beachten.

    Mein Motor wurde im grossen Gesamtpaket verkauft und mit 1000 Euro angezahlt. Ich habe mir also eine Palette bringen lassen, den Motor mit gekauften Spanngurten befestigt, meinen Mitarbeiter beauftragt diverse Teile des Gesamtpakets auszubauen und zu verpacken und schliesslich haben wir alles versandfertig auf die Palette gebracht. Sprich es ist Arbeit, Zeit und Geld draufgegangen. Sogar viel Zeit, da der Kabelbaum sich nicht so schnell beugen wollte, die Spritpumpe beim Ausbau viel Zeit verschlang weil der Tank erst leergepumpt werden musste, etc etc. 2 Interessenten habe ich ausserdem abgesagt, da ich mit der Anzahlung den Verkauf als sicher ansah.

    Der Käufer möchte aus persönlichen Gründen abspringen, ich möchte 150 Euro der Anzahlung für meine Arbeit und Mühe einbehalten. Man unterschätzt die Arbeit oft, weil alleine die Fahrt zum Baumarkt und der Kauf der Spanngurte mich knapp eine Stunde gekostet hat. Kölner Verkehr halt. Genau dafür sind ja Anzahlungen auch da. Ich selber finde 150 Euro kulant und den Preis echt wenig, gerade auch weil ich anderen Interessenten abgesagt habe.

    Ich möchte einfach mal hören was Ihr sagt. Das wird sicher beeinflussen, was ich dem Käufer erstatte, aber auch wie ich in Zukunft so welche Geschäfte handhaben werde.

    Danke für Euren Input.


    .

  • #2
    Also ich sehe es als völlig legitim an, etwas von der anzahlung zu behalten! Du hattest kosten und aufwendungen und daher finde ich 150€ mehr als human! Bei anderen würde man mehr lassen...

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    • #3
      Ich kenne es bisher immer so, das man nur einen Teil der Anzahlung zurück erhält bzw. je nachdem, wie hoch die Anzahlung ist kann es auch sein, das man davon gar nichts wieder sieht, da das Geld sogesehen die Arbeit entlohnt, die man macht.

      Bei meinem Exporteur zum Beispiel musste ich anfangs auch eine Anzahlung leisten, zum einem stellt es sicher, das ich ernsthaftes Kaufinteresse habe, zum anderen stellt es eben eine Entlohnung für den Arbeitsaufwand dar, weil man sich die Mühe macht und Dinge raussucht, um es dem Kunden recht zu machen.

      Falls der Kunde dann doch noch abspringen sollte, stellt es eben auch für den Verkäufer/Händler sicher, das es kein Verlustgeschäft wird trotz der Mühe.

      Meine persönliche Meinung ist demnach schon das 150€ sehr kulant ist und der Käufer nicht erwarten kann die volle Summe zurück zu bekommen, nachdem du schon so viel Arbeit und Zeit darin investiert hast, so muss der Aufwand auch entlohnt bzw. entschädigt werden.

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      • #4
        150,- ist in der Sache in meinen Augen auch sehr human :)

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        • #5
          Ich finde es in diesem Fall auch mehr als gerechtfertigt wenn du dir die 150€ einbehälst.

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          • #6
            Absolut i.O.

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            • #7
              Wisst Ihr, mir ist es wichtig, wenn man sich z.B. mal beim Stammtisch, beim Reisbrennen o.ähnl. trifft, als Skyline Fahrer anerkannt zu werden, der unter anderem auch Teile verkauft. Und nicht als Händler, der sich hier nur 'ne goldene Nase verdienen will. Insofern hilft mir Eurer Input sehr weiter und es sieht ja so aus, als wäre mein Ansatz auf keinen Fall unverschämt.

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              • #8
                Warum auch? Du investierst ja Zeit und Arbeit, sowas muss halt auch irgendwie bezahlt werden. Wie du ja geschrieben hast, sonst hättest du den Motor schon an 2 andere verkaufen KÖNNEN.

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                • #9
                  Finde es sehr fair von dir, das du nur 150Euro einbehalten möchtest. Wer anzahlt, versichert damit einen Kauf. Geld ist somit weg!

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                  • #10
                    Die aufgewendete Zeit muß halt bezahlt werden. Und wenn du die aufgewendete Zeit abrechnest kommt er mit 150€ nicht hin.

                    Ich würde evtl in der Zunkunft auch erst Sachen verpacken oder ausbauen wenn das Geld da ist.

                    Mfg Marc

                    sigpic

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                    • #11
                      Ich habe mich vor dem verpacken nochmal versichert, dass es dabei bleibt ... gut, zugegeben sind beim Käufer erst danach unglückliche Umstände eingetreten und er hat mich auch unmittelbar benachrichtigt, dass es mit dem Kauf nichts wird. Aber ich finde ich habe meinen Preis human gestaltet, so dass ich damit auf seine Situation schon Rücksicht nehme.

                      Er möchte gerne sein ganzes Geld zurück, aber unabhängig von Situationen oder "ich hatte ernste Absichten" geht das echt nicht. Finde ich gut, dass Ihr das auch so seht. Na dann schreib ich ihm mal .....

                      Danke Euch.

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                      • #12
                        Finde das es auf jeden Fall für dich spricht, das du da auch auf ihn Rücksicht nimmst.
                        Es kann immer mal etwas dazwischen kommen und da denke ich, das du schon einen guten Kompromiss eingegangen bist, so das eigentlich beide Seiten zufrieden sein müssten.
                        In erster Linie musst du an dein Geschäft denken, an die Arbeit, die du dafür investiert hast, dann kann man eventuell auf den anderen etwas eingehen und dann ihm einen Teilbetrag zurückgeben, der für die Situation angemessen erscheint.

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                        • #13
                          danke herr jurist ..... 20% vom warenwert waeren 620 euro .... es spielt ja keine rolle ob ich 620 oder 1000 nehme, solange ich ja durchaus bereit bin das meiste wieder zurueck zu geben ..... ich war gerade dabei mit dem schlachter bisschen plus einzufahren, durch das platzen des verkaufs bin ich wieder fett im minus. ich werde wohl bei den 150 bleiben, bzw bleiben müssen, auch wenn er mich natuerlich runterlutschen moechte.

                          aber man fragt sich schon, ob man anzahlung ueberhaupt noch anbieten soll. oder man muss alles bis ins kleinste detail vertraglich festhalten, das ist dann aber nicht der kollegiale teileverkauf, den ich eigentlich anstrebe. hmmm, die konsequenz muss eigentlich sein, dass ich keine anzahlung mehr annehme, auch nicht mehr zuruecklege, sondern nur nach einigung und erhalt des vollen betrages den verkauf durchfuehre .... quasi gib geld kriegste ware. weil wenn schon 1000 euro anzahlung sogesehen kein garant sind, dann gibt es eigentlich nichts was es wäre.

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                          • #14
                            Zitat von wrk Beitrag anzeigen
                            kollegiale teileverkauf
                            Bei Geld hört die Freundschaft auf!
                            Ist schon immer so gewesen und wird auch immer so bleiben.

                            Nur 150€ für deinen Aufwand einzubehalten ist mehr als fair.
                            Gruß Marko!

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                            • #15
                              Zitat von MKL Beitrag anzeigen
                              Bei Geld hört die Freundschaft auf!
                              Ja, ist aber eigentlich schade. Wenn irgendjemand, dem ich ein Teil verkauft habe, sagt, ich habe ihm Müll geschickt, würde ich es auch wenn es kein Widerrufsrecht gäbe sofort zurücknehmen, ohne feindliche und freundschaftskillende Gedanken zu haben .... das ist zwar leider so wie Du schreibst, ist aber verdammt traurig. Bzw war es dann wirklich Freundschaft ??

                              Hmm, jetzt kommt mir gerade ein Gedanke. Wenn der Käufer tatsächlich kaufen würde, hätte er ja Widerrufsrecht ... könnte mir also alles zurückgeben und ich müsste voll auszahlen ... nee, eigentlich doch nicht, weil nur die Gesamtsumme feststeht und nicht aufgeschrieben wurde, wie diese sich zusammensetzt, sprich die Arbeit könnte man als Arbeit ausweisen und nicht als Ware, die kann man nicht widerrufen .... er könnte aber sagen er hat Teile angezahlt und nicht die Dienstleistung der Demontage, und den Teilekauf kann er widerrufen ... gut, er hat ja aber noch gar nicht gekauft, also kann er nichts widerrufen ... sprich wenn er sich das Geld leiht, dann kauft, könnte er dann widerrufen und würde das Geld zu 100% einfordern können .... nee, eigentlich doch nicht, weil es nichts handfestes schriftliches gibt und er nicht nachweisen kann, ob nicht doch Arbeit im Preis enthalten war .... ok, ich seh schon, damit sollte ich mich mal auseinandersetzen, damit es solche Fälle nicht wieder gibt. Zu anstrengend ..... zu nervtötend, Freitagabend sollte man bisschen fun haben ....

                              Herr Forumsjurist, wie siehen Sie es ? gar nicht so einfach ....


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