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HILFE ?! Polizei hat weiterfahrt untersagt, trotz kurzeitkennzeichen ?!

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  • HILFE ?! Polizei hat weiterfahrt untersagt, trotz kurzeitkennzeichen ?!

    Liebe skyline Fans und Freunde,

    wurde heute das erste mal seit dem ich den Führerschein habe von der Polizei angehalten und das ganze gleich 2 mal -.-

    Das erste mal haben die mir ein mängelbericht geschrieben, was im groben und ganzen Das momo Sportlenkrad, auspuffanlage und die reifen betrifft... die wollten dafür eine abe sehn, die ich aber nicht habe, das einzigste was ich von dem fahrzeug besitze ist der engliche brief, die meinten wenn die mängel behoben währen dürfte ich weiterhin mit kurzeitkennzeichen fahren, ich weiß aber nicht was es da zu beheben gibt :-/ ?!

    Und als ich dann etwa 2 Stunden wieder angehalten wurde, hatte ich denen den mängelbericht vorgezeigt und die meinten ich dürfe nur noch zum tüv mit dem auto und müsse deutsche Papiere und Tüv machen, und sagten ich soll sofort nachhause fahren sonst legen die das Fahrzeug still.

    Also zum einen wiedersprechen die sich ! und zum anderen was ist jetzt tacheles, was sind meine Rechte und meine Pflichten ?!

    bitte helft mir weiter ....

    vielen dank im vorraus

    gruß
    nico

  • #2
    Kurzzeitkennzeichen gilt nur für Probe, Überführungs und Einstellungsfahrten. Dein Auto muss trotz Kurzzeitkennzeichen sicher sein also Reifen, Licht etc. müssen gehen bzw. gut sein. Solange du der Polizei glaubhaft erzählen kannst das bzw. belegen kannst das alles so ist gibt´s keinen ärger.

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    • #3
      Überführungskennzeichen und rote Nummern sind kein Freifahrtschein.

      Wenn die dich anhalten und zwei Std wieder anhalten ist es logisch das die dir sagen das du nicht weiterfahren darfst. Fals dich die Polizisten zum 3mal anhalten sind die bestimmt so genervt das die dir dein Auto abschleppen lassen.


      Aber eigentlich sind die meisten Polizisten nicht so streng außer das Auto geht mal garnicht. Hat auch sicherlich einen Grund warum du zweimal in 2Std angehalten wirst.

      Mfg Marc

      sigpic

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      • #4
        ich wurde ja von 2 verschiedenen an 2 verschiedenen orten angehalten, verkehrssicher ist er ja, nur auspuff ist sehr sehr laut, bin beim 2 mal grad durchn tunnel :-D danach sinse mit blaulicht an mir vorbei und haben mich rausgewunken.

        ich hab hier grad n zettel vonem kumpel bekommen ich zetiere mal:

        - Das Kurzeitkenzeichen darf nur an einem Fharzug und nur für PRÜFUNGS, PROBE oder ÜBERFÜHRUNGSFAHRTEN in betrieb gesetzt werden.
        (kommt man mit durch wenn man sagt das man grad ne progefahrt macht ?)

        - Das Fahrzeug muss zwar keine Betriebserlaubnis haben, aber es muss VERKEHRSSICHER sein (was es ja ist) und den BAU und AUSRÜSTUNGSBESTIMMUNGEN der Straßen-Zulassungs-Ordnung StVZO entsprechen. ( was meinen die mit Bau und Ausrüstungsbestimmungen?)

        ps. beim ersten mal wahrn die total freundlich, ich musste zugar nur das wahndreieck und verbandskasten zahlen sonst währns weit über 100€ gewesen

        entschuldigt wenn ich viele rechtschreibfehler habe, bin noch etwas aufgewühlt -.-

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        • #5
          Wie oben schon gesagt du darfst es nicht auf die Spitze treiben. Wenn du die Sau rauslässt auch wenns nur mal durch den Tunnel geballert ist und dich sehen oder hören die bullen ist doch klar das die dich rausziehen.
          Solange deine Reifen, Bremsen, Licht evtl. noch Hupe und Wischer ok sind und der Rest einen ordentlichen Eindruck macht wird keiner was sagen. Ich hab immer nen Kumpel angerufen und gesagt falls mich jemand fragt sag einfach du bist der interessierte Käufer daher Probefahrt. Wenn´s weiter weg geht such dir nen Importeur aus und sag du fährst zu dem wegen Tüv oder sonstwas.

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          • #6
            Problem ist das du kurz vorher angehalten wurdest was auch die nachfolgenden Polizisten mitbekommen haben.

            Das einzigste was du sagen kannst ist das du das Auto aus England hast und halt an dem Auto schraubst um es TüV fertig zu machen und halt probieren mußt mit dem fahren.

            Mfg Marc

            sigpic

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            • #7
              Aber du hast dein Auto noch ?

              Dann ist doch alles gut, so doof wies klingt.

              Kzk dient wie andere sagten, Zur Überführung Probefahrt. Glaube ist aber schwer das noch als probefahrt in Deutschland durch gehen zulassen wenn du nen uk Brief hast.

              Zum TÜV / Importeur, Zulassungsstelle und dann hast dein normales Kennzeichen. Fertig.



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              • #8
                hm also könnte ich morgen wieder mit dem auto fahren, und falls mich dann wiede einer anhält lege ich den mängelbericht vor und erzähl denen das ich probefahrt mache um die mängel zu beheben und um ihn tüv fertig zu machen ?

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                • #9
                  ja immer ne passende antwort bei sowas parat haben sonst geht das in die hose......
                  sigpic

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                  • #10
                    Dein Risiko^^ Weißt ja was passieren kann...

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                    • #11
                      ist eine Ziemliche Grauzone in der man sich da bewegt. Selbst du wenn du sagst, du wärst gerade von zu Hause auf den Weg in deine Garage zum Tüv fertig machen, dann müssten sie dich ziehen lassen, da du ja eine ÜBERFÜHRUNGSFAHRT mit dem Fahrzeug vornimmst. Wenn du dann von Garage zu nem Kumpel fährst, dreimal darfst du raten, machst du eine Überführungsfahrt. Ist halt wiegesagt grauzone. Aber wenn man sich gut ausdrücken kann, dann sollte man dabei keine Probleme haben, ich jedenfalls bin mit Überführungsfahrt bis jetzt immer gut gefahren...

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                      • #12
                        Streng gesehen darf man mit nem Rechtslenker ohne Nsl und umgebaute Scheinwerfer auch nicht mit Kurzzeitkennzeichen fahren, da dies nicht der StvzO entspricht. Ebenso Carbonspoiler etc.
                        Heißt Klartext wenn sie dir das Auto still legen wollen können sie das durchaus tun. Mir ist aber nur ein Fall bekannt wo das passiert ist. Und da wars verständlich, da der Bock so derbe laut war.
                        黒八十から八

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                        • #13
                          ich würde fahren, du hast ja nicht umsonst geld für die schilder ausgegeben ... ich lege mir bei meinen autos sowieso immer ein din a4 schreibbrett auf den beifahrersitz mit allen selbst notierten mängeln und sage ich bin auf probefahrt ..... was ich und du ja auch sind.

                          schliesslichh musst du erörtern, ob das klackern vorne jetzt rechts oder links ist und ob es die pendelstützen oder traggelenke sind ... ist doch klar. du brauchst für KZK keine betriebserlaubnis und selbst wenn irgendwas nicht STVA konform ist kannst du immer noch sagen, dass das so eintragbar ist. ansonsten würde ich nett reagieren und sagen, dass du deren einwände jetzt mit protokollierst und würde weiterfahren.

                          der englische brief ist dabei kein problem, das ist völlig ok damit zu fahren in verb mit KZK. du hast den wagen ja gerade erst gekauft was für unterlagen sollst du denn sonst dabeihaben.

                          die meisten cops sind doch ganz nett, wenn du normal fährst und sachlich redest ist es meist kein problem ..... schliesslich musst du als gesetzestreuer bürger sicher stellen, dass du keinen mangel übersiehst.

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                          • #14
                            Die Polizei hat das Recht einen Wagen, der nicht Regelkonform ist stillzulegen. Wenn du Pech hast, kann es sein, dass du nächstes Mal zu Fuß nach Hause musst.

                            Was auf jedengall hilft ist immer nett und freundlich zu sein und eine Antwort parat zu haben,die auch plausibel klingt.
                            Wenn du jetzt sagst, ich mach eine Probefahrt komme gerade von zu Hause und du bist 50KM von zu Hause weg...
                            Du musst ja nicht so weit fahren um ein paar Mängel zu beseitigen.
                            Wenn die Reifen abgenutzt sindi st das sowieso ein No Go ...
                            Wegen dem Auspuff und dem Steuerrad musst du ja keine riesen Probefahrt machen...
                            Du musst dir das gut überlegen. Denn du hast keine Papiere und es ist noch nichts eingetragen. Versau es dir lieber nicht mit denen, denn sie können es dir heimzahlen.

                            Sowas würde es bei uns in Luxembourg gar nicht geben. Da kriegt man zusammen mit dem Mängelbericht sofort einen Termin eine Woche später und darf den Wagen an der Polizeistation vorführen um zu zeigen, dass alles in Ordnung ist. Auch ist es bei uns viel viel teurer...
                            Da gibt es schon alleine für einen zu lauten Auspuff ne Geldstrafe von 70€
                            Nur mal als Denkanstoß =)

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                            • #15
                              sind es Kurzzeitkennzeichen oder noch die Englischen Schilder?

                              Bei Kurzzeitkennzeichen muss das Fahrzeug lediglich in einem Verkerhssicheren Zustand sein, also wenn die Reifen abgefahren sind, müssen diese ersetzt werden.
                              Was dabei verbaut ist, ob nun ABE's vorhanden oder was auch immer, spielt dabei keine Rolle, solange es Verkehrstauglich/sicher ist.
                              Mängelkarte kann in diesem Falle meines Wissens nach auch nur für diese Verkehrssicherheitsrelevanten Punkte vergeben werden.

                              Zum Stilllegen muss ein berechtigter Grund vorliegen, was die Verkehrssicherheit betrifft.

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