Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

wie fahrzeug von uk nach deutschland überführen???

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • wie fahrzeug von uk nach deutschland überführen???

    habe das thema schon gestern im sxce eröffnet und hoffe, dass vllt jemand hier eine klare antwort weiß.

    ausfuhr-/zollkennzeichen sind nur für das endgültige überführen AUS deutschland in ein anderes land und werden nur mit eigentumsnachweis ausgestellt.

    kurzzeitkennzeichen mit grüner deckungskarte haben innerhalb der EU eine "DULDUNG", dennoch ist dieses nur zulässig wenn ein fahrzeug AUS deutschland in ein anderes eu-land verbracht wird.

    im schlimmsten fall kommen horende geldstrafen, beschlagnahmung des fahrzeuges und in falle eines unfalls haftstrafen. besonders eng scheint man es in frankreich und belgien zu nehmen.

  • #2
    Wenn der Wagen angemeldet ist mit einer Grenzversichung vom ADAC?

    Kommentar


    • #3
      der wagen ist bzw wird abgemeldet, also ohne kennzeichen übergeben. deswegen geht die grenzversicherung nicht. soweit ich weiß wird diese auch nur ausgestellt wenn man eigentümer ist oder zumindest die ganzen fahrzeugdaten weiß. wenn man jedoch rüberfährt um sich mehrere autos anzugucken ist das schlecht.

      die frage ist....

      wie verhält man sich in zukunft richtig, wenn der fahrzeugverkäufer einen nicht mit deren kennzeichen und versicherung fahren lässt?


      der punkt ist nämlich der. sobald das V5 dokument unterschrieben ist, verlieren die kennzeichen am fahrzeug ihre zulassung und MÜSSEN sofort demontiert werden. eine grenzversicherung kommt somit zumindest im raum UK NICHT in frage.



      meine frage steht im text und der überschrift.

      Kommentar


      • #4
        Ich bin immer mit V5 und Grenzversicherung gefahren;
        Die Kennzeichen verlieren nicht Ihre gültigkeit solange MOT und TAX bezahlt ist.

        Warum einer aus UK einen mit seinen Kennzeichen nicht fahren lässt versteh ich überhaupt nicht; Außer es sind
        "Sonderkennzeichen" für die die Jungs Kohle hingeblättert haben.

        Wenn man sich mehrere Autos anschauen will, dann mit dem Anhänger hoch, oder die einfachere Variante mit 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen.
        Mit denen darf man in einigen Ländern der EU fahren.
        Hab da mal mit dem ADAC gesprochen, Frankreich, Belgien, Holland, kein Problem; UK ist bissel schwieriger also normal nicht erlaubt;
        Wird aber gedulded!!

        Das kann sich bis heute aber auch ieder geändert haben.
        Zoll Kennzeichen sind nicht zulässig.

        Am besten Auto vorher raus suchen, viele Bilder und Videos; Zum ADAC, Grenzversicherung mit der Kopie des V5 und ab dafür

        Wurd hier aber glaub auch schon öfter drüber gesprochen?!?
        sigpic

        Kommentar


        • #5
          Deutsche Ausfuhrkennzeichen fallen weg, richtig.

          Deutsche Kurzzeitkennzeichen fallen partiell weg. Versicherungsseitig kein Problem, solange mit Versicherer besprochen, Versicherungsbedingungen geprueft und keine entsprechende Ausschlussklausel dahingehend existiert. Dazu gruene Karte mit explizitem Ausweis der befahrenen Laender als "zulaessig". Unabhaengig von der Versicherung jedoch ein Problem, da deutsche Kurzzeitkennzeichen offiziell nur fuer Fahrten in der BRD gelten. Manche EU-Laender dulden sie, manche erteilen jedoch empfindliche Strafen und Bußgelder! Ein Bekannter hat letztens dafuer in Italien 1.500 EUR aufgebrummt bekommen in einer Verkehrskontrolle.

          ADAC Grenzversicherung ist am besten. Dafuer muss das Fahrzeug aber angemeldet sein, gueltige englische Zulassung/Kennzeichen haben und du brauchst die ganzen Daten.

          Wenn das alles nicht geht, bleibt dir nur noch der Weg ueber ein britisches Ausfuhrkennzeichen oder der gute alte Haenger.

          Kommentar


          • #6
            Zitat von boosty Beitrag anzeigen
            Ich bin immer mit V5 und Grenzversicherung gefahren;
            Die Kennzeichen verlieren nicht Ihre gültigkeit solange MOT und TAX bezahlt ist.

            Warum einer aus UK einen mit seinen Kennzeichen nicht fahren lässt versteh ich überhaupt nicht; Außer es sind
            "Sonderkennzeichen" für die die Jungs Kohle hingeblättert haben.

            Wenn man sich mehrere Autos anschauen will, dann mit dem Anhänger hoch, oder die einfachere Variante mit 5 Tages Kurzzeit Kennzeichen.
            Mit denen darf man in einigen Ländern der EU fahren.
            Hab da mal mit dem ADAC gesprochen, Frankreich, Belgien, Holland, kein Problem; UK ist bissel schwieriger also normal nicht erlaubt;
            Wird aber gedulded!!

            Das kann sich bis heute aber auch ieder geändert haben.
            Zoll Kennzeichen sind nicht zulässig.

            Am besten Auto vorher raus suchen, viele Bilder und Videos; Zum ADAC, Grenzversicherung mit der Kopie des V5 und ab dafür

            Wurd hier aber glaub auch schon öfter drüber gesprochen?!?
            MOT und TAX haben nichts mit dem kennzeichen zu tun. sobald im V5 der export durch unterschrift des verkäufers bestätigt ist, DÜRFEN die kennzeichen nicht mehr am fahrzeug geführt werden.


            bekommt die britischen ausfuhrkennzeichen jeder? ich habe gehört nur mit wohnsitz in uk als ausfuhrkennzeichen. wenn ja, wo?



            ZITAT: " Sobald der V5 vom vorherige Besitzer als Export unterschrieben ist, gilt der UK Kennzeichen NICHT Mehr. Hiermit erlischt der MOT, TAX "

            habe ich in mehreren oldtimerforen gelesen.

            Kommentar


            • #7
              Meines Wissens nach, werden nicht das Fahrzeug verischert sondern die Kennzeichen (klar in Verbindung mit Fahrzeug)

              Aber kann dir nur meine Erfahrungen berichten und meine Nachforschungen mit ADAC und Versicherungen;
              Jo die grüne Karte bei den 5 Tages Kennzeichen habe ich vergessen.
              Hier kannst Du aber ebenfalls den ADAC fragen.

              Deswegen V5 Kopie, Grenzversicherung und fertig!
              Das ist der einfachste Weg; Und der ist auch legal. Dafür gibt es ja die Grenzversicherung!
              Nicht umsonst darfst Du mit der Grenzversicherung noch 30 Tage fahren!
              Exportkennzeichen sind von der Dauer der Gültigkeit doch ebenfalls 30 Tage nutzbar.
              sigpic

              Kommentar


              • #8
                "wir" würden von die Polizei mit Kurzzeitkennzeichen angehalten, die Polizei hat alles kontrolliert und dann dürften wir ohne probleme weiter fahren.
                jeremy clarkson
                The R32 skyline 4 wheel drive system, takes the laws of physics and wipe it shoes on them

                Kommentar


                • #9
                  in welchem land wurdet ihr angehalten?

                  Kommentar


                  • #10
                    http://www.stadt-koeln.de/buergerser...itkennzeichen/
                    siehe Kommentar zu Kurzkennzeichen wg. EU-Anerkennung

                    Generell gilt, das nach dem Freien Warenwirtschaftsverkehr innerhalb der EU die jeweils im Inland offiziel geltenden Kennzeichenbestimmungen und Typen auch in den anderen Mitgliedsstaaten anzuerkennen sind.

                    ABER wie allgemein bekannt, backt jedes EU-Land seine eigenen Regeln und schert sich nicht drum was EWG-Recht ist....deswegen laufen auch EWG Klagen gegen einige Länder wie auch die BRD.
                    Kurzum sollte man in Kombination mit dem Kurzkennzeichen die Versicherungsnummer über seine bisherige/künftige Versicherung zusammen mit der international in der EU anerkannten GRÜNEN VERSICHERUNGSHAFTPFLICHTDECKUNG beantragen, oder besser nach Erhalt des Kennzeichens sich die GRÜNE KARTE offiziell vom Versicherungsvertreter auf das ausgestellte Kennzeichen am besten per Stempel bestätigen lassen (sämtl. europ. KFZ-Haftüflichtversicherer sind über das System der grünen Karte von jeder Kotrollbehörde einsehbar) und schon dürfte das Problem wesentlich geringer sein.

                    Ich empfehle daher, da in den meisten Fällen der britische Verkäufer sein Nummernschild mitgibt, das man im Vorfeld auf diese Nummer die ADAC-Versicherung anmeldet oder aber mit seiner künftigen KFZ Versicherung abklärt ob ein Kurzkennzeichen möglich ist, was meistens auf die Folgeversicherung recht günstig angerechnet wird...s.o.

                    Man kann dem Verkäufer sicherlich auch Zusagen, das man das Kennzeichen zurücksendet, wenn er es denn unbedingt behalten will.

                    Ich habe um mal auf 10 Tage mit Kurzkennzeichen zu kommen 5 Tage in Köln und 5 Tage in Bergisch Gladbach über einen Freund mit Wohnsitz in Berg. Gladbach das Kurzkennzeichen wg. Überbrückung beantragt, der Fahrer war natürlich ich und die Versicherung war auch über mich und hatte kein Problem mit meiner Versicherung damit. Wen interessiert der Rest auf dem Amt.

                    Die ADAC Versicherung kann man sich gerne in UK von einer AA oder RAC (Automobilclubs bestätigen lassen und schon dürfte es kein Problem mehr mit den Bobbies geben wenn die restlichen Dokumente stimmen).
                    Mich hatten bei meiner Überführung mit orig. UK-Kennzeichen die Bobbies angehalten und am Ende gabs ein schönes Foto mit dem Beamten an meinem SKY und weiter gings.

                    CHEERS
                    Check my GT Tours:
                    http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
                    http://www.skyline-forum.de/showthre...lpenp%C3%A4sse
                    http://www.skyline-forum.de/showthre...u-Nordsee-2012

                    Kommentar


                    • #11
                      Bin auch mit den UK Kennzeichen rüber gefahren und hatte die Kurzzeitkennzeichen mit Grüner Karte im Amaturenbrett liegen. Bin in England, Frankreich und Deutschland auf der Autobahn an Polizei vorbeigefahren und keiner hat mich angehalten.
                      Auf der Grünen Karte steht ja ausdrücklich das UK frei ist. Ausser es wäre durchgestrichen.
                      sigpic

                      Kommentar


                      • #12
                        ZITAT RoninPierre:
                        Bin auch mit den UK Kennzeichen rüber gefahren und hatte die Kurzzeitkennzeichen mit Grüner Karte im Amaturenbrett liegen.
                        Wie gesagt sind so gut wie ALLE europ. Länder, auch nicht EU-Mitglieder anerkannt.

                        Der Vorgang mit 2 Kennzeichen am/im Auto ruft aber nicht nur hier im Lande Argwohn bei der Rennleitung hervor, denn obwohl diese Praxis weit verbreitet ist, darf ein Kennzeichen NIEMALSl so eben hinter der Scheibe liegen u. schon gar nicht wenn am KFZ noch das ursprüngl. Kennzeichen drauf ist und dann noch hinter der Scheibe ein anderes....das erfüllt schon mehrere juristische Knackpunkte, auch in anderen Ländern.
                        Da hat wer aber noch Glück gehabt !!!
                        Check my GT Tours:
                        http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
                        http://www.skyline-forum.de/showthre...lpenp%C3%A4sse
                        http://www.skyline-forum.de/showthre...u-Nordsee-2012

                        Kommentar


                        • #13
                          kann ggf. das Auto auf meinem Autotransporter bringen ;)
                          bin ja eh alle 2 Wochen drüben, holen da 4-6 Autos immer...

                          Gruß

                          Max
                          sigpic

                          Kommentar


                          • #14
                            das weiß ich jetzt nen bissel spät :D. aber ich behalte dich für zukünftige sachen mal im hinterkopf. was nimmste dafür im schnitt?

                            Kommentar


                            • #15
                              Zitat von bodyworxs Beitrag anzeigen
                              in welchem land wurdet ihr angehalten?
                              ...UK
                              jeremy clarkson
                              The R32 skyline 4 wheel drive system, takes the laws of physics and wipe it shoes on them

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X