habe das thema schon gestern im sxce eröffnet und hoffe, dass vllt jemand hier eine klare antwort weiß.
ausfuhr-/zollkennzeichen sind nur für das endgültige überführen AUS deutschland in ein anderes land und werden nur mit eigentumsnachweis ausgestellt.
kurzzeitkennzeichen mit grüner deckungskarte haben innerhalb der EU eine "DULDUNG", dennoch ist dieses nur zulässig wenn ein fahrzeug AUS deutschland in ein anderes eu-land verbracht wird.
im schlimmsten fall kommen horende geldstrafen, beschlagnahmung des fahrzeuges und in falle eines unfalls haftstrafen. besonders eng scheint man es in frankreich und belgien zu nehmen.
ausfuhr-/zollkennzeichen sind nur für das endgültige überführen AUS deutschland in ein anderes land und werden nur mit eigentumsnachweis ausgestellt.
kurzzeitkennzeichen mit grüner deckungskarte haben innerhalb der EU eine "DULDUNG", dennoch ist dieses nur zulässig wenn ein fahrzeug AUS deutschland in ein anderes eu-land verbracht wird.
im schlimmsten fall kommen horende geldstrafen, beschlagnahmung des fahrzeuges und in falle eines unfalls haftstrafen. besonders eng scheint man es in frankreich und belgien zu nehmen.
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