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Zollgebühr und MwSt beim kauf vom auto

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  • Zollgebühr und MwSt beim kauf vom auto

    hallo
    ich will mir nen r32 aus irland holen ! (Heim fahren)(zustand sehr edel usw)
    Preis; 16,000 euro will der verkaufer!!!

    so was kommt auf mich zu an zoll wie mwst !???
    wie ist es mit einer 2ten rechnung (5.000euro) is dat was oder is dat zu heiß???
    (blicken die vögel es am zoll oder kann man den eins vom pferd erzählen zb,Motor hat nur noch geringen Öl druck -motor plat- da her so billig ????

    ka ich weis es nicht auf jeden fall zahle ich sicher keine 19% von den 16.000 euro

    in dem fall danke
    mfg mäxle1

  • #2
    Sufu beantqortet alle deine Fragen !
    Mwst und Zoll brauchst du nicht bezahlen, da innerhalb der EU
    Sie haben soeben einen Qualitätsbeitrag von Drifter gelesen !

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    • #3
      also wen das so ist dann mach ich jetz erst mal nen paar luft sprünge denn das ganze thema macht mich im mom extreme down!!!!!

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      • #4
        Zitat von Drifter Beitrag anzeigen
        Sufu beantqortet alle deine Fragen !
        Mwst und Zoll brauchst du nicht bezahlen, da innerhalb der EU
        100% richtig.
        jeremy clarkson
        The R32 skyline 4 wheel drive system, takes the laws of physics and wipe it shoes on them

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        • #5
          Erledigt ;) Obwohl 16 mille ne gute Summe ist fürn 32er ;)
          Erst ab rb28 wird ein GTR richtig Interessant

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          • #6
            stell doch mal nen Link von dem Wagen hier rein.
            Sie haben soeben einen Qualitätsbeitrag von Drifter gelesen !

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            • #7
              Der Entfall der Mwst und Zollgebühren kommt nur zustande, wenn die Karre schon mal zugelassen war in der Eu oder diese schon vom jetztigen Besitzer bezahlt wurde, falls der Wagen noch nicht zugelassen wurde. Nach Uk und auch nach Irland werden auch einige Autos importiert, dann aber vor der Zulassung weiter verkauft, so das diese Dinge noch anfallen können.
              Lieber tief fliegen, als ein Tiefflieger sein

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              • #8
                Wie können die überhaupt Autos importieren und dann abholen, OHNE sie zu verzollen?

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                • #9
                  Wenn der Wagen noch unterwegs ist, geht das.
                  Lieber tief fliegen, als ein Tiefflieger sein

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                  • #10
                    Ja gut, das ist klar^^
                    Ich habe mich schon gewundert wie die den sonst aus dem Hafen holen wollen. Laut manch einer unseriösen anzeige drüben ist ja der ein oder andere Sky ja auf Englands Straßen unterwegs, auch angemeldet, aber der muss noch vezollt werden...

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                    • #11
                      zum thema MWST, die fällt gar nicht an. MEHRWERTSTEUER ist nur bei geschäften innerhalb deutschlands zu entrichten. was du meinst ist EUST, einfuhrumsatzsteuer, diese steuer wurde meines erachtens damals für importe eingeführt um den lohndumping anderer länder (außerhalb der eu) entgegenzuwirken, bzw den niedrigen importpreisen.
                      das eust und mwst den gleichen steuersatz von 19% haben ist eher zufall.
                      die mwst geht in den deutschen steuertopf, die eust soweit ich weiß in einen in brüssel geregelten europäisch gemeinsamen pot.

                      dass autos in uk verkauft weren bei denen noch kein zoll/eust gezahlt wurde habe ich schon gehört. deshalb IMMER die zolldokumente aushändigen lassen. sollte bei der späteren zulassungsstelle der zoll im anschluss postalisch an dich herantreten kannst du damit nachweisen, dass zoll entrichtet wurde. wenn du das nicht nachweisen kannst bist du verpflichtet diesen zu entrichten.
                      deshalb muss man für jede zollabwicklung immer die belege aufbewahren damit man nachweisen kann, dass man für z.b. die sendung zoll schon entrichtet hat.

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                      • #12
                        Anfrage wurde meinerseits per PN ausführlich erklärt und mit hilfreichen Links gespickt.

                        Nach dem Freien WARENWIRTSCHAFTSVERKEHR innerhalb der EWG ist weder Zoll noch bei Einfuhr die MwSt zu entrichten.

                        Zoll innerhalb der EU - Mitgliedsstaaten ist dann nur relevant, wenn das KFZ noch kein halbes Jahr in der EU zugelassen war, also gerade aus Japan ins Vereinigte Königreich gekommen ist !!!

                        Eine Zollerklärung innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten ist dann nicht erforderlich, allenfalls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, das besagtes KFZ nicht schon mal in der BRD zugelassen war, was aber wohl bei einem SKY absolut nicht von Belang ist.

                        CHEERS

                        Kann man hier wohl "Zu Machen"
                        Check my GT Tours:
                        http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
                        http://www.skyline-forum.de/showthre...lpenp%C3%A4sse
                        http://www.skyline-forum.de/showthre...u-Nordsee-2012

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