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TÜV Abnahme ect

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  • TÜV Abnahme ect

    Guten Tag zusammen

    Ich hab hier mal die paar wenigen Beiträge durchgelesen doch leider gibts kaum Informationen über das was wirklich wichtig ist.
    Daher meine Frage an diejenigen welche einen Skyline in Deutschland zugelassen
    oder an die die genau wissen was dazu nötig ist:

    Wie siehts mit den Lichtern aus ? Ein E-Zeichen ist ja keins drin und sie leuchten die falsche Seite aus.
    Inwieweit ist die Ausleuchtung einstellbar, was sagt der TÜV zum fehlenden E-Zeichen
    und gibt es sonst noch Änderungen/Zusätze die an den Lichtern rundum vorgenommen werden müssen.

    Nun zu den Abgaswerten: Die hier zugelassenen ER34 werden ja als Euro2 eingestuft,
    aber sind die Schadstoffwerte wirklich so "gering" oder sind hier Modifikationen am KAT nötig ?
    In den englischen Foren hab ich gelesen das die ER34 hier mit den Abgasgutachten aus UK zugelassen wurden und der TÜV diese geduldet hat, stimmt das denn so?

    Gibt es sonst irgendwas an dem Fahrzeug was verändert werden muss damit man es durch den TÜV bekommt ?

    Wenn möglich bitte nur Leute antworten die definitiv wissen wie es läuft oder es im Idealfall sogar selber so gemacht haben.

    Vielen Dank für Eure Hilfe !

  • #2
    Der Wagen ist im Serienzustand zu laut für Germany. Muss leiser gemacht werden. Desweiteren muss am Heck eine Nebelschlussleuchte angebracht werden. Lichter mit E-Zeichen gibt es zu bestellen müssen aber auch umjustiert werden.

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    • #3
      Danke für die Antwort !
      Wo gibt es die Lichter denn zu bestellen ?

      Gruß

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      • #4
        Frag mal bei Middlehurst in England nach.
        Kannst denen ja mal ne e-mail schreiben.

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        • #5
          Ok, werd ich machen.

          Danke

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          • #6
            morgen

            ich kram hier das thema tüv mal aus, da mir da ne frage im kopf rumschwirrt.

            mein anliegen hat zwar nix mit lichtern zu tun, aber des thema passt glaub ganz gut :)

            bie nem sky muss meines wissens bei der erstabnahme abgasgutachten und einige einzelabnahmen gemacht werden, was nach meinen informationen zwischen 1500€ und 4000€ kosten kann. Nun frage ich mich, ob diese Kosten nur für die Erstabnahme anfallen oder alle 2Jahre?

            mfg jani
            Als geistigen Horizont bezeichnet man den Abstand zwischen Kopf und Brett.
            ---
            Ich bin vor fünf Tagen gestorben, aber dann geschah etwas wirklich Unglaubliches, ich habe angefangen zu leben...
            ---
            Wer bin ich? Und wenn ja: wie viele?

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            • #7
              Alle 2 Jahre? Wär ja noch schöner *g*
              Nee, nur für die Vollabnahme, danach musst nur alle 2 Jahre AU und HU machen ;)
              sigpic

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              • #8
                Original von AndyStuttgart
                Wär ja noch schöner *g*
                Drum die Frage, um bösen Überraschungen vorzubeugen :)

                Original von AndyStuttgart
                Nee, nur für die Vollabnahme, danach musst nur alle 2 Jahre AU und HU machen ;)
                das war was ich wissen wollte, dank dir
                Als geistigen Horizont bezeichnet man den Abstand zwischen Kopf und Brett.
                ---
                Ich bin vor fünf Tagen gestorben, aber dann geschah etwas wirklich Unglaubliches, ich habe angefangen zu leben...
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                Wer bin ich? Und wenn ja: wie viele?

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                • #9
                  muss man wirklich eine vollabnahme machen? wenn es jemanden gibt, der den gleichen wagen schon angemeldet hat in deutschland, kann man das dann nicht irgendwie mit dessen papieren regeln? es ist dann das gleiche auto mit dem gleichen motor, was die gleichen abgasemmissionen produziert, oder? und trotzdem muss man bei jedem importierten fahrzeug eine abgasuntersuchung machen lassen?

                  gruss

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                  • #10
                    Auf der Homepage des TÜV SÜD steht offiziell eigentlich (stand da auf jeden fall ^^) das jedes neuimportierte fahrzeug einer Vollabnahme unterziehnen muss.
                    Gruss Andy

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                    • #11
                      Vollabnahme sowieso immer. Früher mußte man bei jedem Auto was zulange TüV überzogen hatte auch immer eine Vollabnahme gemacht werden.

                      Streitpunkt wäre Abgasgutachen weil normaler Weise gleiches Auto mit gleichem Motor das nicht mehr notwendig ist genauso wenn dem TüV ein Abgasgutachten für das Fahrzeug mit dem Motor vorliegt.
                      Zum zweiten kann man auf das Abgasgutachten zurückgreifen wenn derjenige der das Abgasgutachten freigegeben hat was eigentlich immer der Fall ist weil es sonst teurer ist.

                      Mfg Marc

                      sigpic

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                      • #12
                        Original von Fuzzy
                        Zum zweiten kann man auf das Abgasgutachten zurückgreifen wenn derjenige der das Abgasgutachten freigegeben hat was eigentlich immer der Fall ist weil es sonst teurer ist.
                        Theoretisch ja, so habe ich das auch schon gelesen.
                        Aber wenn du nachfragst heisst es du brauchst die Einwilligung desjenigen der es erstellt hat, kannst ja nicht einfach dich dessen bedienen was er bezahlt hat ;)
                        sigpic

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                        • #13
                          was würde es dann für einen sinn machen das diese gutachten dann öffentlich ist wenn mand och wieder um erlaubnix beten muss/darf
                          Gruss Andy

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                          • #14
                            Das ist eben der Knackpunkt, ich glaube dass die Gutachten öffentlich sind ist eher nen Gerücht. Dass man Gutachten öffentlich und nicht-öffentlich machen kann habe ich auch gelesen, aber wenn du beim TÜV ankommst und machst "das hat schon wer gemacht" wollen die auch dass du denen bestätigst dass du das nutzen darfst...sonst könnte ja jeder kommen...
                            Wenn du einem Architekten eine Bauzeichnung in Auftrag gibst gehören dir die Rechte da dran ja auch und dein Nachbar kann sich nicht einfach mal eben dein geplantes Haus bauen bevor du es machst.
                            Wieso sollte es bei den Gutachten anders sein...man bezahlt dafür, also gehören einem die Rechte...so sehe ich das.
                            sigpic

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                            • #15
                              ja aber wenn du das gutachten öffentlich machst (damit es ja alle nutzen können) dann zahlst du weniger. die die dieses gutachten verwednen, sollten auch dafür zahlen, vll muss man ja zahlen um es verwenden zu dürfen.. k.a.
                              Gruss Andy

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