es geht zwar nicht um ein Japanisches Fahrzeug dennoch die Frage, da ich denke das hier Leute sitzen die mehr Ahnung haben als der Zoll.
Denn die Antworten von den Mitarbeitern sind sehr fragwürdig und beantworten nicht alles.
Ich möchte einen Audi A4 b5 aus der Schweiz kaufen. Das Fahrzeug ist von 98‘ und hat 360k Km auf der Uhr. Der Schweizer Zoll sagt Ausfuhr ist schriftlich nur in der Woche, Samstag nur bei manchen Stellen. Stimmt das?
Darf ich das Auto mit einem Kurzzeit Kennzeichen Überführen und wie genau ist das mit den Zoll gebühren? Es fallen 10% Zoll und 19% Einfuhrumsatzsteuer an?
Muss das Fahrzeug dann zum TÜV? Wie sieht das mit dem Fahrzeugschein aus?
Es handelt sich hierbei um einen Privatkauf und kein Händler
gruss Stani
Denn die Antworten von den Mitarbeitern sind sehr fragwürdig und beantworten nicht alles.
Ich möchte einen Audi A4 b5 aus der Schweiz kaufen. Das Fahrzeug ist von 98‘ und hat 360k Km auf der Uhr. Der Schweizer Zoll sagt Ausfuhr ist schriftlich nur in der Woche, Samstag nur bei manchen Stellen. Stimmt das?
Darf ich das Auto mit einem Kurzzeit Kennzeichen Überführen und wie genau ist das mit den Zoll gebühren? Es fallen 10% Zoll und 19% Einfuhrumsatzsteuer an?
Muss das Fahrzeug dann zum TÜV? Wie sieht das mit dem Fahrzeugschein aus?
Es handelt sich hierbei um einen Privatkauf und kein Händler
gruss Stani
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