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  • Skylines in Teilen importieren?

    Hallo

    Ich habe letze Woche ein sehr gutes Angebot bekommen für Autos, unter anderem auch 2x R32 GTR.

    Diese sind allerdings in Teilen zerlegt und müssten erst hier wieder zusammengebaut werden.

    Jetzt meine Frage, ändert dies etwas an der Zulassungsfähigkeit?

    Wenn jemand was dazu weiss, dann bitte melden.

    Gruss
    www.speed-industries.ch

    www.djuniversity.ch

  • #2
    Überhaupt nichts. Das ist nur was um die strikten amerikanischen Einfuhrbestimmungen zu umgehen, in Europa bringt das nix.

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    • #3
      Ich weiss dass es nichts bringt, aber wird sich dadurch was ändern an der Möglichkeit die zuzulassen?

      Und wie schaut das aus, wenn keine Zulassungspapiere aus Japan vorhanden sind?
      www.speed-industries.ch

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      • #4
        Original von Speed-Industries
        Ich weiss dass es nichts bringt, aber wird sich dadurch was ändern an der Möglichkeit die zuzulassen?
        Das sagte ich doch. Es ändert sich nichts. Zulassungsgrundlage sind immer die Fahrzeugpapiere aus dem Land, aus dem das Fahrzeug stammt und das in diesen Papieren festgehaltene Erstuzulassungsdatum.

        Und wie schaut das aus, wenn keine Zulassungspapiere aus Japan vorhanden sind?
        Dann kannst du den Wagen auch nicht zulassen.

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        • #5
          natürlcih geht das ^^ sobald du das fahrzeug verzollt hast kiregst du eine unbedenktlichkeits bescheinigung mit der die den fahrzeugbrief erstellen lassen kannst...
          Gruss Andy

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          • #6
            Original von AlienWorkshop
            natürlcih geht das ^^ sobald du das fahrzeug verzollt hast kiregst du eine unbedenktlichkeits bescheinigung mit der die den fahrzeugbrief erstellen lassen kannst...
            bin mir nicht sicher, aber das unbedenklichkeitsgutachten ist ja für die zulassung eines kfz, aber gilt das immernoch, wenns kein kompletter wagen ist bzw. eben nur in teilen? dann wird das doch nicht als Fahrzeug verzollt, sondern nur als Fahrzeugteile, für die es meineswissens nach kein unbedenklichkeitsgutachten für die Zulassung eines Kfz gibt, oder irre ich mich da?

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            • #7
              egal welcen motor oder sowntas du alels ein einem auto verbaust wichtig ist immer die fahrgestellsnummer. von demher ists auch egal was du in deinema uto verbaust, abe rim endefekt zählt die fahrgestellsnummer. den rest kannst ja per einzelanmahe machen lassen. gibt ja genügen autos in deutshcland an denen nichtsmehr original hersteller ist. autos mit andern motoren usw...
              Gruss Andy

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              • #8
                Original von AlienWorkshop
                natürlcih geht das ^^ sobald du das fahrzeug verzollt hast kiregst du eine unbedenktlichkeits bescheinigung mit der die den fahrzeugbrief erstellen lassen kannst...
                Wenn du aber die Ez. nicht nachweisen kannst, musst du den Wagen als Neuwagen zulassen ;)

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                • #9
                  und was wäre dabei???wenn als erstbesitzer im brief steht? man kann ja im nachhinein hier auch nicht über die besitzer in japan herausfinden. und wenn was rein muss dann kannst ja den händler reinsetzten weil er es dir ja verkauft hat.. EZ kannst eig aufgrund des BJ erfinden..
                  Gruss Andy

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                  • #10
                    Original von AlienWorkshop
                    EZ kannst eig aufgrund des BJ erfinden..
                    kann man das nicht mit dem originalem Scheckheft rausfinden?

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                    • #11
                      es ist ja jetzt gerade die frage was ist wenn man dieses scheckheft oder kein zertifikat oder sonstwas hat... ob man es dann zugelassen bekommen.

                      wie würden man z.b. oldtimer zulassen können, die man in der scheune findet und wieder aufbaut ;) na dann erfindet man halt ein erstzuallungsdatum aufgrund des Baujahres
                      Gruss Andy

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                      • #12
                        Quack Quack

                        Vielleicht wäre zu erwähnen das es sich um einen Schweiz import handelt.......

                        Ich habe dir ja bereits geschrieben.....

                        Gruss

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                        • #13
                          Original von AlienWorkshop
                          und was wäre dabei???wenn als erstbesitzer im brief steht? man kann ja im nachhinein hier auch nicht über die besitzer in japan herausfinden. und wenn was rein muss dann kannst ja den händler reinsetzten weil er es dir ja verkauft hat.. EZ kannst eig aufgrund des BJ erfinden..
                          Mit ein bisschen krimineller Energie kann man sich alles zusammenbasteln, was man will...ich meine welcher deutscher Beamte weiss schon wie ein originales japanisches Ausfuhrzertifikat aussieht?
                          Aber hier gehts schließlich um was ganz Offizielles.
                          Ohne offiziellen Nachweis über das Erstzulassung kriegt man kein Auto zugelassen! Bei Scheunenfunden in Deutschland wird an Hand der Fahrgestellnummer eine Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister erfragt und ein Zweitbrief erstellt, siehe hier oder hier.
                          Ohne eine offizielle Ez. muss ein Fahrzeug als Neuwagen zugelassen werden, unter Einhaltung der aktuellen Vorschriften, sprich Euro4-Grenzwerte.

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                          • #14
                            Danke für die Infos Jungs.

                            Naja wie auch immer das kommt, schlussendlich kann man die Dinger auch schlachten oder Track Only.

                            Schaue mal was an Papieren aufzutreiben sein wird.
                            Eventuell kann mein Mann in Japan ja einen Zweitbrief machen.
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