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  • FLYSKY
    antwortet
    Zitat von Del.icio.us Beitrag anzeigen
    Ganz kurz, weils grad so schön passt...

    Hatte bis vor kurzem mein original S2 Spoiler mit 3.Bremsleuchte drauf. Der Spoiler ist samt 3.Bremsleuchte im Fahrzeugschein vermerkt.
    Hab nun den Spoiler durch nen GTR Style Flügel ersetzt, ergo keine Leuchte mehr. Schlimm wenns drinsteht aber mans nicht am Auto hat?

    Cheers

    Da es sich um ein original Nissanteil für dieses Fahrzeug handelt, ist es eintragungsfrei, somit sollte rein gar nichts passieren.
    Hab aber auch schon R33 GTR Spoiler mit 3. Bremslicht gesehen im unteren Teil des Spoilers.

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  • Del.icio.us
    antwortet
    Dann werd ich mal so rote LED Streifen zum hinkleben suchen.
    Dürfte ja keine Probleme geben mit dem TÜV, da ja die Bremsleuchte eigtl. eingetragen ist.
    Nur wohin mit dem Kabel, will kein Loch in Spoiler bohren...

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  • zott
    antwortet
    könnte man doch einfach die billig ATU LED leisten nehmen wo manche in die einstiegsleiste kleben oder ?

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  • flaming8ball
    antwortet
    klar bauste dir einfach...gibt doch billig wasserdichte rote led streifen da lötest du die kabel noch dran und klemmst die einfach an die kabel dran oder wenn der stecker noch vorhanden is an den stecker und kannste dann auch immer wieder abmachen

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  • Del.icio.us
    antwortet
    @stealth
    Gibs sowas wie nen roten LED Streifen oder LED Leiste, den ich einfach an des vorhandene Kabel klemmen kann, quasi zum nachrüsten?!

    Hat das schonmal jemand gemacht?

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  • stealth
    antwortet
    Das mag sein, dass das bei Bauteilen wie Modifikationen keinen interessiert, wenn diese zwar eingetragen, aber dann doch nicht verbaut sind und statt dessen ganz durch Abwesenheit glaenzen oder durch Serienteile bzw. nicht eintragungspflichtige Teile ersetzt wurden. Bei sicherheitsrelevanten Teilen, wie der Beleuchtungseinrichtung, z.B. dritte Bremsleuchte, behaupte ich jedoch, dass das ganz und gar nicht egal ist. Wenn solche Dinge explizit eingetragen und vermerkt sind, dann aber fehlen, wird zumindest jeder Durchschnittsgesetzeshueter oder Pruefer sagen "Hier fehlt ein sicherheitsrelevantes Bauteil, das darf nicht sein". Selbst wenn es sich bei dem Fahrzeug um eines handelt, welches nach Baujahrregelung gar keine dritte Bremsleuchte braucht...

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  • flaming8ball
    antwortet
    dürfte eigentlich nix passieren...hab im benz 2 seiten drine mit zeug was nicht verbaut ist das hat noch nie jemanden gestört

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  • Del.icio.us
    antwortet
    Ganz kurz, weils grad so schön passt...

    Hatte bis vor kurzem mein original S2 Spoiler mit 3.Bremsleuchte drauf. Der Spoiler ist samt 3.Bremsleuchte im Fahrzeugschein vermerkt.
    Hab nun den Spoiler durch nen GTR Style Flügel ersetzt, ergo keine Leuchte mehr. Schlimm wenns drinsteht aber mans nicht am Auto hat?

    Cheers

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  • Jansen
    antwortet
    ich hab normaler weise eine dritte bremsleuchte im spoiler.
    da ist jetzt ne art attrappe drin.
    hatt aber der vorbesitzer gemacht.
    also im prinzip die dritte bremsleuchte umgesetzt zum skyline logo.
    tüv hat nichs gesagt, fand es ehr lustig:D

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  • flaming8ball
    antwortet
    und du hast ja keine im spoiler oder so richtig?haste dann auch als bremsleuchte oder rücklicht?

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  • Jansen
    antwortet
    so siehts bei mir aus ;)
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  • Freezer86
    antwortet
    Hab die 3. Bremsleuchte selbst gebaut und bin schon das 2. mal damit übern TÜV.
    Die sagen mach es wieder ab wenn die Polizei es bemängelt!
    Ford Probe 2
    Hat keine andere 3. Bremsleuchte, weils damals nicht erlaubt war!

    Klicke auf die Grafik für eine vergrößerte Ansicht

Name: ImageUploadedByTapatalk1327333989.673168.jpg
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Größe: 24,7 KB
ID: 548706

    MfG Thorsten

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  • flaming8ball
    antwortet
    würde mir die aber auch sehr gern als rückleuchte umbauen...als dritte bremsleuchte ja möglich nur als rücklicht???bremsleuchte ginge ja bei mir nicht wäre dann ja die 4te mit der am s2 spoiler ^^

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  • SHINDAIWA
    antwortet
    @ Wellenbrecher

    klar kennen wir die Spitzfindigkeiten, weil generell gilt, das serienmäßige oder nachträglich verbaute zulassungspflichtige Lampen/Beleuchtungen am KFZ auch funktionieren müssen.......aber an der Dritten Bremsleuchte haben sich keine mir bekannten Unfallhergänge schuldhaft manifestiert.....LOL.

    Aber diesbezüglich sei es jedem Englandfahrer empfohlen ggf. die Linsenstreuung mit den Aufklebeprismen zu bestücken (an jedem UK Rasthof Richtung London im Shop erhältlich), denn ich weiß es von einem mir bekannten Bobby aus UK, das schon einige Briten sich auf Kosten eines Linkslenker-Touristen finanziell saniert haben, weil sie geblendet wurden und so der Unfall entstand.


    Ich werde mal checken wo ich meine bekommen habe und benennne es dann an dieser Stelle oder mache ein Pic.

    CHEERS

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  • wellenbrecher
    antwortet
    würde ich nicht machen, kann nur Ärger geben... fehlendes Prüfzeichen usw...

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