Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Skyline unterwegs, was nun?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Skyline unterwegs, was nun?

    Es ist nun so weit, mein Skyline ist unterwegs. Da es einige Probleme in Japan gab und ich ein paar Dinge streichen musste, wurde mein r34 in Georgien gekauft. Vorteil war, dass es von meinem Bruder persönlich begutachtet und probegefahren wurde. Alles super soweit. Der Wagen steht seit einem Jahr in Georgien und hat dementsprechend georgische Papiere. Da mein Baby nun nächste Woche ankommt, habe ich noch ein paar Fragen die mir persönlich, äußerst wichtig erscheinen. Die Papiere des Wagens werden mir beim Abholen ausgehändigt und was mache ich dann damit? Zwar habe ich mich schon einige male bein Importen aus den Staaten beteiligt, aber nie an dem Papierkram, wenn ihr versteht was ich meine. Ich werde alle Papiere erhalten, die der verkäufer des Wagens besitzt.
    Was mache ich dann mit diesen Unterlagen?
    bekomme ich die deutschen Fahrzuegpapiere erst nach bestandener Vollabnahme?
    Kann ich mit dem Wagen fahren, bis ich die Zulassung habe? Wenn ja, wie begrenzt sind meine Möglichkeiten? Habe ich eine bestimmte Frist?
    Wo zahle ich Zoll + mwst? (Georgien ist ja kein EU Land) Wie werden diese Steuern berechnet (Anhand des Kaufpreises? oder des Durchschnitts-Verkaufspreises in DE?)

    Das wars' soweit. Ich hoffe, ihr könnt mir die Schritte möglichst chronologisch aufzählen, die ich nach Abholen des Wagens abzuhaken habe.

    Ich freue mich auf eure Antworten und bedanke mich schon im Voraus.
    George

  • #2
    Haptsache das Auto ist rein ;)

    Zfg Papiere bekommst du erst bei der Zulassungsstelle nach der Vollabnahme beim Tüv.

    Zoll und Märchensteuer bezahlst du auf den Kaufpreis.

    Mfg Marc

    sigpic

    Kommentar


    • #3
      zwecks zoll+eust kannst du dich ja direkt beim zoll kundig machen. die sollten da ne hotline haben. die höhe davon richtet sich immer nach dem kaufpreis + transportkosten der spedition (falls du eine beauftragt hast).


      sächsisch kommt von säxy!

      Kommentar


      • #4
        Nun, eigentlich sollte man diese Fragen bereits vor dem Kauf klären.
        Das meiste findet man auch über die Suchfunktion, allerdings natürlich im Zusammenhang mit einem Japan-Import.

        Soweit ich weiß musst du folgende Schritte einhalten:
        1. Bei Einfuhr verzollen und versteuern (wichtig: die Steuer wird nicht nur vom reinen Kaufpreis, sondern auch vom Zoll, Speditionskosten, etc. berechnet)
        2. Fahrzeug umrüsten (Scheinwerfer, NSL)
        3. Vollabnahme nach §21 durchführen
        4. Mit allen Papieren und übersetzen Fahrzeugschein zur Zulassungsstelle

        Ich denke das sollte es im groben gewesen sein. ;)

        Kommentar


        • #5
          Klar... Die Fragen sollten vor dem Kauf kommen... Hab den Wagen aber sehr günstig geschossen... Heute endteckt... heute begutachten lassen... heute progefahren lassen... heute gekauft... da hatte ich leider nicht die zeit zu fragen... :)

          Wie ist es denn wenn ich den Wagen abhole? Wie darf ich den Wagen bewegen... z.b. Die Heimreise? Unter welchen umständen.... wie lange usw. also vor der Zulassung...

          Kommentar


          • #6
            Suche mal im Forum nach Grenzversicherung

            Mfg Marc

            sigpic

            Kommentar


            • #7
              Ich kenne die Bestimmungen in Georgien leider nicht, aber vermutlich werden die deutschen Überführungskennzeichen nicht anerkannt.
              Demnach musst du entweder eine spezielle Versicherung abschließen, oder aber der Verkäufer lässt den Wagen noch auf seinen Namen versichert, damit du ihn auf eigener Achse überführen kannst.

              In jedem Fall würde ich mich beim ADAC informieren, denn die können dir da sicher weiterhelfen.

              Allerdings ist es illegal mit einer Grenzversicherung oder ausländischen Versicherung das KFZ in DE zu bewegen (außer für die Überführung), wenn du in Deutschland lebst bzw. deinen Wohnsitz hast.
              Denn du zahlst ja in diesem Moment keine KFZ-Steuer und somit begehst du Steuerhinterziehung!

              Kommentar


              • #8
                5-Tages-Kennis?

                Kommentar


                • #9
                  Naja in illegale aktivitäten möchte ich mich nicht unbedingt verstricken :) ADAC... gute Idee... werde mich gleich morgen schlau machen. Wie lange dauert das denn so mit der Zulassung, ab dem Punkt, an dem der Wagen voll umgerüstet ist? Ich geh zum TüV, mach die Vollabnahme und basta?
                  Könnte ich Probleme damit bekommen, wenn zwar ein Kaufvertrag vorliegt, die Papiere aber noch den Verkäufer als Inhaber nennen? Wie handhabe ich das? sprich die Ummeldung des Wagens vom Verkäufer zu mir.... Ich habe selbst guten Kontakt zu ihm, sprich, versäumtes kann ggf. nachgeholt werden. Wie gesagt, ich war in Eile...

                  Kommentar


                  • #10
                    Also laut Info vom Chris (speedmaster) dauert die eigentliche Abnahme beim TÜV nur wenige Stunden.
                    Allerdings ist das davon abhängig zu welchem Importeur du gehst, da manche zu den TÜV Stellen fahren müssen und somit länger brauchen.

                    Und das umschreiben auf dich findet, zumindest soweit ich weiß, dann auf der Zulassungsstelle statt.

                    Kommentar


                    • #11
                      Import eines Gebrauchtfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land

                      Erforderliche Dokumente zwecks Zulassung sowie Vollabnahme
                      zur Orientierung:
                      http://www.stadt-koeln.de/buergerser...nicht-eu-land/

                      >Vollabnahme durch den TÜV gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO)
                      >Ausländische Fahrzeugpapiere (werden durch die Zulassungsstelle eingezogen)
                      >Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
                      >Nachweis der Verfügungsberechtigung, hier Kaufvertrag oder Originalrechnung (wichtig zur Zoll und Mehrwertsteuererhebung)
                      >Versicherungsbestätigung
                      >Personalausweis oder Pass der zukünftigen Halterin beziehungsweise des zukünftigen Halters (Vollmacht bei Vertretung)
                      >Kontoverbindung für die Einzugsermächtigung der Kraftfahrzeugsteuer
                      Check my GT Tours:
                      http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
                      http://www.skyline-forum.de/showthre...lpenp%C3%A4sse
                      http://www.skyline-forum.de/showthre...u-Nordsee-2012

                      Kommentar


                      • #12
                        Danke Leute... Das ist beruhigend... Zu welchem Importeur ich gehe? Das verstehe ich nicht ganz. Spielt das eine große rolle? Den ''Import'' habe ich selbst veranlasst. Bekomm ich die Zulassung nicht ohne einen Importeur hin? Nicht dass ich nicht auf deren Hilfe angewiesen wäre... aber pauschal?

                        Kommentar


                        • #13
                          Wenn Du mal einige Posts mit Hilfe der Suchfunktion anschaust....dazu habe ich genügend Romane geschrieben, dann würde ich lieber paar EUR mehr investieren und die Abnahme zur Zulassungsvorbereitung durch einen der hier gelisteten Händler machen.

                          Im Folgenden bist Du ohne Mithilfe durch Vergleichspapiere, von wem auch immer, sofern der TÜV die anerkennt, für das Abgasverhalten inkl. MwSt schon bei rund 1100,--
                          Für die Dokumentenerstellung sowie ggf. zusätzlicher Abnahmen (Homologation) durch den TÜV zur Eintragung bist Du auch schnell nochmal 1000,-- EUR quitt
                          Und nicht zu vergessen den Scheinwerferumbau, welcher hier schon ab 350,-- EUR bei Forumskollegen erhältlich ist.

                          Bei einem Händler ist je nach Service (zB. Zahnriemenwechse etc.) und Garantie Alles schon ab 1500,-- EUR bis 2500,-- EUR zu haben, denn die haben ständig damit zu tun und wissen worauf es ankommt, damit der TÜV alles absegnet, besonders wenn der SKY nicht mehr Stock ist.
                          Check my GT Tours:
                          http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
                          http://www.skyline-forum.de/showthre...lpenp%C3%A4sse
                          http://www.skyline-forum.de/showthre...u-Nordsee-2012

                          Kommentar


                          • #14
                            das sieht mir mal wieder wie eine "dann kam der tüv, und das böse erwachen" story aus -_-
                            ich würde auf jedenfall erstmal mit dem händler klären wie das mit der überführung aussieht, ob er das auto angemeldet lässt und DU das auto von seiner versicherung her im ausland fahren darfst, das wäre die einfachste variante.
                            ansonsten wird das ganze ein wenig schwiriger, und zum teil auch zeitlich begrenzt und teuer, also schau erstmal ob das so zu machen ist.

                            als nächstes solltest du dir dann unbedingt (wie SHINDAIWA bereits sagte) einen richtigen händler bzw. eine firma suchen die dir beim tüv und den umbauten hilft.
                            die meisten machen das pauschal, zwar für viel geld, aber wenn du es selber machst kommst du in den meisten fällen auch nicht viel billiger weg.
                            dabei kommt es vorallem darauf an wie stock der sky noch ist, denn für jedes teil was nicht original am wagen war als er aus dem werk gerollt ist brauch man evtl. ein gutachten, und die dinger sind als privatperson zum teil unbezahlbar.
                            doch die meisten händler die sich mit sowas befassen haben die üblichen gutachten schon zur hand, deswegen sollte das im normalfall kein größeres problem werden.

                            während das ganze am laufen ist solltest du dich um die papiere kümmern die noch fehlen, da wäre zum einen die versicherung und zum anderen die unbedenklichkeits-bescheinigung vom zoll, die sachen kannst du besorgen ohne dass das auto zugelassen ist.

                            sobald du dann die papiere vom tüv hast steht der zulassung eigentlich nichts mher im weg..
                            hoffe ich konnte dir ein wenig weiter helfen ;)

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X