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Unterbodenbeleuchtung

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  • #31
    in dem Fall könnte man auch anhalten um den schlauch für das nos an zu schrauben. wenn, würde ich sie eher an die Handbremse koppeln, ala Videoradio. nur im stand schaltbar
    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:

    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

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    • #32
      Moinsen,

      das Problem ist, dass an einem Fahrzeug angebrachte Beleuchtung auch funktionieren muss. Ist sie aber an sich nicht erlaubt, widerspricht der Funktionszwang dem Einbau.

      UBB ist deswegen auch verboten, weil es nicht darauf ankommt, ob man sie nur bei geöffneter Tür angeschaltet hat, sondern weil es keine geprüfte Fahrzeugbeleuchtung ist, die der STVO entspricht. Da sie aber funktionieren muss, würde sie auch bei einem an der Straße geparkten Auto als im Bereich der STVO genutzt und damit als verboten zu bemängeln sein.

      Wie man sich dreht und wendet, die Exekutive wird das schon so hindrehen, das ein Mange daraus entsteht. Und da es eben keine geprüfte Beleuchtung ist, wird immer das Argument zählen man könnte es im Bereich der STVO nutzen. Ob mit oder ohne versteckte Schalter wo auch immer.

      Die Christbäume bei den LKW sind da eine andere Nummer. Das wird meistenteils toleriert, solange geprüfte Leuchten genommen und Diese in der dafür vorausgesetzten Art verwendet werden.

      Man kann auch an einem Sky theoretisch in der korrekten Anbauweise von vorne bis hinten Seitenmarkierungsleuchten anbringen. Es wäre zumindest einmal interessant wie dann die verwirrten Kollegen der Exekutive darauf reagieren.

      Greets

      Dan
      Zuletzt geändert von Fairplay; 25.02.2015, 02:25.

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      • #33
        Das mit der Beleuchtung bei LKW's ist mir auch jedesmal ein Dorn im Auge. Sieht ja schick aus aber ich finds unfair das soetwas toleriert wird und anderes eben nicht.

        Auch ein voll Blinkender LKW kann mich blenden und nicht nur die UBB bei nasser Fahrbahn bla bla.

        Wie isn das eigentlich mit den tollen "Coca-Cola-Trucks", haben die des eingetragen oder besitzen eine Sondergenehmigung?

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        • #34
          Ich vermute ma, dass CocaCola "eigene" Menschen hat, die den Truck komplett absegnen. Nehme stark an, dass die sich mit sowas nich die Blöße geben. ^^

          Kommentar


          • #35
            Zitat von [HCD] Velcra Beitrag anzeigen
            Ich vermute ma, dass CocaCola "eigene" Menschen hat, die den Truck komplett absegnen. Nehme stark an, dass die sich mit sowas nich die Blöße geben. ^^
            Moinsen,

            waren die überhaupt in DE zugelassen? Wenn nicht .... ;-)

            Greets

            Dan

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            • #36
              Zitat von Fairplay Beitrag anzeigen
              Moinsen,

              Man kann auch an einem Sky theoretisch in der korrekten Anbauweise von vorne bis hinten Seitenmarkierungsleuchten anbringen. Es wäre zumindest einmal interessant wie dann die verwirrten Kollegen der Exekutive darauf reagieren.


              Dan
              Wenn es richtig angebracht ist sagen die nix. Ein Kumpel von mir hat's an seinen Nons dran und keinerlei Probleme.

              Noch geiler ist aber der Zusatz im Fahrzeug Schein, Beleuchtung und Sicherheits relevante Teile entsprechen in etwa deutschen Standards.

              Damit suchen die nicht mehr weiter weil sie keine Handhaben mehr haben.

              Ist so was wie ein kleiner Freibrief.

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              • #37
                Ich habe damals beim Prelude einfach die Unterboden beleuchtung mit 5 industriemagneten a 200NM kraft montiert pro seite... diese hatten gewinde und an den konnte man die Halterungen der Röhren einfach fest machen... vor dem Tüv hat man das ganze einfach abgemacht und siehe da keine Löcher am unterboden null probleme :D

                Auch ist ja der Betrieb im Stand nicht verboten.. wenn du Stehst auf den parkplatz kann dein Auto leuchten wie Weihnachtsbaum.. ;D jedoch lass dich nicht beim Fahren erwischen ;)

                Eingetragen bekommst du das ganze auf jedenfall so nicht, das es wenn es drauf an kommt legal ist...

                Bei LKWs ist es auch schwerer zu unterscheiden was ist Orginl und was nicht.. Viele Modelle von etlichen Herstellern Leuchten wie ein Kristbaum von Werk.. und dann wird das gerechtfertigt mit positionsleuchten...

                Gruß Tobias

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                • #38
                  Meine Kollege musste auch Strafe zahlen als wir auf einem privaten Parkplatz einer Firma standen und er die ubb an hatte. Also darauf würde ich nicht vertrauen
                  sigpic
                  Positive Käufe/Verkäufe:
                  skylinejim , wellenbrecher ,Fuzzy, Dragon2203

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                  • #39
                    Sorry, aber Privatgelände, da hat die Polizei nix zu suchen. Da kannst du sogar damit rumfahren, auch ohne Zulassung. Das hat die Polizei nichts anzugehen. Wenn ihr das bezahlt habt, seid ihr selber Schuld.
                    sigpic

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                    • #40
                      Zitat von ProjectGTR Beitrag anzeigen
                      Sorry, aber Privatgelände, da hat die Polizei nix zu suchen. Da kannst du sogar damit rumfahren, auch ohne Zulassung. Das hat die Polizei nichts anzugehen. Wenn ihr das bezahlt habt, seid ihr selber Schuld.
                      Moinsen,

                      leider ist das nicht ganz so richtig. Auch private Gelände, sofern sie öffentlich zugänglich sind, unterliegen den gleichen Gesetzen, wie öffentliche Bereiche, die keine private Natur haben.

                      Bei privaten Geländen kann zwar der Eigentümer sogar eigene Regeln aufstellen, aber nur dann, wenn der Zugang durch Behinderungen (Schranken, Tore etc.) geregelt wird, also der Zugang nicht öffentlich ist. Dort kann man dann auch Fahrzeuge bewegen, die keine Zulassung haben oder erhebliche Mängel.

                      Bestes Beispiel wie es anders aussehen kann, sind dazu die Parkplätze von Einkaufzentren. Wenn auf einem grundsätzlich öffentlich zugänglichen Grundstück, hier Parkplatz, ein Verstoß gegen die StVO zu erfassen ist, kann die Polizei "zuschlagen".

                      Zitat von Botte Beitrag anzeigen
                      Auch ist ja der Betrieb im Stand nicht verboten.. wenn du Stehst auf den parkplatz kann dein Auto leuchten wie Weihnachtsbaum.. ;D jedoch lass dich nicht beim Fahren erwischen ;)
                      Das stimmt leider auch nicht. Der StVO ist es egal wo sich ein Fahrzeug im öffentlichen Verkehr aufhält, ob es fährt oder geparkt ist. Es müssen immer die gesetzlichen Regelungen zutreffend sein. Ist eine UBB montiert, muss sie funktionieren können, da sie aber nicht legal ist, ist sie trotzdem verboten. Die Licht-Wirkung ist nicht positiv geprüft. Und das gilt im Stand, beim Parken und/oder auch beider Fahrt.

                      Selbst wenn man eine UBB legal nur auf einem nicht öffentlich zugänglichen Bereich nutzt, ist man sofort im illegalen Bereich, wenn man dieses private Gelände verlässt. Da muss die UBB funktionieren, weil die StVO vorschreibt, dass alle Anbauten, auch lichttechnischer Art, funktionieren müssen, darf aber nicht dran sein (selbst wenn sie aus ist), weil sie nicht zulässig ist.

                      Hört sich blöde an, ist aber so.

                      Greets

                      Dan
                      Zuletzt geändert von Fairplay; 28.02.2015, 05:43.

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                      • #41
                        Selbst eigens zur Innengestaltung verbaute Beleuchtungen (weshalb man sich an den Kopf fassen kann, was diverse Trucker an Disco Beleuchtung in der Kabine haben) sind unzulässig, wenn die Leuchtwirkung durch direkte Strahlung zum Gesicht bzw. zum Sichtfeld oder durch Reflektion, besonders bei Nachtfahrten störend wirken können.
                        Check my GT Tours:
                        http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
                        http://www.skyline-forum.de/showthre...lpenp%C3%A4sse
                        http://www.skyline-forum.de/showthre...u-Nordsee-2012

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                        • #42
                          Welche Firma hat den kein Zaun um ihr Gelaende?
                          sigpic

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                          • #43
                            Na wie Dan gesagt hat, jedes Einkaufszentrum etc.
                            Selbst dann wenn ein Zaun drum herum ist heißt das nur, dass der Eigentümer eigene Regeln aufstellen darf und die Polizei nicht einfach so handeln kann. Wenn sie wollen finden sie schon einen Weg rein. Ruhestörung, etc
                            Mal ganz davon abgesehen, dass der gesetzestreue Bürger der seine Rechte kennt den Polizisten darauf hinweist, muss der nur 2 Schritte vom Grundstück runter gehen und warten bis ihr nach Hause fahrt. Spätestens dann kann er den Strafzettel trotzdem geben. Aber wie es dann immer so läuft ist der Polizist dann auch nicht mehr so gut gelaunt wie anfangs und es kann sein, dass er dann einen genaueren Blick auf das Fahrzeug wirft und aus einem kleinen Strafzettel wegen der UBB wird dann mal schnell mal eine Stilllegung des Fahrzeugs etc.

                            Wie du es auch drehst und wendest, wenn du mit solchen "illegalen" Teilen hantierst solltest du zumindest so schlau sein und nicht noch provozieren.

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                            • #44
                              Zitat von ProjectGTR Beitrag anzeigen
                              Welche Firma hat den kein Zaun um ihr Gelaende?
                              Tankstelle, div. Super-/Fachmärkte, Bäckerei, Fast-Food Ketten mit Drive-In, ...

                              Nicht alle Firmen verbarrikadieren sich, vor allem wenn sie von Kunden besucht werden müssen, damit sie ihr Produkt an den man(n) bringen können.

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                              • #45
                                Um nochmal auf das ursprüngliche Thema zurückzukommen.
                                Habe die Unterbodenbeleuchtugn von "blauer Tach 4 u" nun angebracht.

                                Ich kann nichts schlechtes über den Händler sagen. Die Lieerung kam bereits am nächsten Tag (Versandtkostenfrei) und die Ware hat eine Top-Qualität. Nur empfehlenswert (:

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