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Zulassung R33 GTR in Bayern

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  • Zulassung R33 GTR in Bayern

    Hallo Jungs,

    nach Monaten ist mein Auto von Godzillr endlich fertig. Ich kann das Auto Freitag "zulassungfertig" abholen und wollte es auch gleich anmelden.

    Jetzt meinte Nic es gäbe in Thüringen und Hessen eine Sonderzahlung von ca.600euro, wenn man ein Auto von Überssee holt, für die erstmalige Anmeldung bei der Zulassung im Bundesland. Irgendwie so hat er mir das ungefähr erklärt, wegen Prüfung von Papieren und dem Fahrzeugbrief.

    Mussi ich sowas in Bayern/Zulassung Augsburg auch zahlen?
    Und den Fahrzeugbrief stellt die Zulassung bei Anmeldung neu aus?
    Weil ich kriege nur den Fahrzeugschein...

    Sowas habe ich noch nie gehört.


    Gruß Damir

  • #2
    Hö?
    Du kriegst das Gutachten der vollabnahme, asu und Co.

    Bei der ersten Zulassung werden gebühren für Ausnahmegenehmigungen fällig. I.d.r. Bremse und LWR.
    Die kosten je nach zulassungsbezirk unterschiedlich.
    Gängig sind wohl 20-150€ je Ausnahmegenehmigung.

    So kenn ich das zumindest. Evtl hat sich da ja was geändert.
    Gruß Kevin

    Driften ist wie ein einarmiger bandit: wenn du zu oft am Hebel ziehst, verlierst du alles

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    • #3
      Ich denke, da hast du ein bisschen was falsch verstanden. Vielleicht wurde es dir auch nicht richtig erklaert. Die Hauptfrage ist zunaechst einmal, ob dein Importeur das Fahrzeug schonmal zugelassen hat oder nicht. Wenn ja, wurde die Uebpruefung aller Dokumente und Pruefberichte inkl. Vollabnahmebericht von der entsprechenden Zulassungsstelle bei Erstzulassung in DE bereits durchgefuehrt. Wenn noetig, wurden entsprechende Ausnahmegenehmigungen und damit verbundene Erstellungs- und Bearbeitungsgebuehren inkl. der normalen Zulassungsgebuehren bereits bezahlt. Diese wird dir dann jeder Importeur entsprechend in Rechnung stellen. Dein Vorteil: Du erhaeltst fertige Fahrzeugpapiere, sprich Fahrzeugbrief, Fahrzeugschein, TUV-Unterlagen und eventuelle Ausnahmegenehmigungen. Damit kannst du zu deiner Zulassungstelle und dein Fahrzeug anmelden. Thema erledigt. Natuerlich hast du dann entsprechend schon einen "Vorbesitzer" in deinem Brief. Dies ist bei Skylines aber nicht wirklich relevant bei Verkauf, da offensichtlich und nachweisbar ist, wozu diese kurze Erstanmeldung diente. Wird das Fahrzeug vom Importeur nicht zugelassen, so erhaeltst du entsprechend keinen deutschen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, da diese noch nicht existieren. Du erhaeltst deine japanischen (oder andere) Dokumente. Dazu Dinge wie Zollunbedenklichkeitsbescheinigung, Pruefbericht Vollabnahme, etc. Mit den Unterlage gehst du zu deiner Zulassungsstelle und klaerst das weitere Vorgehen ab. Die meisten Zulassungsstellen pruefen dann die Unterlagen, erstellen eventuell notwendige Ausnahmegenehmigungen, werfen ggf. nochmal einen Blick auf das Fahrzeug zwecks Feststellung der Fahrzeugidentifikationsnummer und Ausmessung eventueller Sonderkennzeichengroessen, und erstellen dann im Zuge der Erstzulassung Unterlagen wie deutschen Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein. Fuer die Bearbeitung, Pruefung und Erstellung von Unterlagen zahlst du dann die dort entsprechend gueltigen Gebuehren. Diese koennen von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle stark schwanken! Insbesondere die Erstellung von Sonder- und Ausnahmegenehmigungen kostet bei manchen Zulassungsstellen horrende Gebuehren. Es gibt ausserdem auch Zulassungsstellen, die die Unterlagenpruefung sowie Erstellung von Ausnahmegenehmigungen und Betriebserlaubnis an andere Behoerden ausgelagert haben. In diesem Fall musst du mit diesen Behoerden kommunizieren, dort alles einreichen, dort deine Gebuehren entrichten und erst danach mit dem Kram zur oertlichen Zulassungsstelle gehen, um dein Fahrzeug anzumelden und deutschen Brief und Schein zu erhalten.

      So, jetzt hab ich dir aber genug geholfen. Den Rest laesst du dir von deinem Importeur erklaeren, der Geld dafuer kriegt. Oder du nimmst dir Zeit und gibst dir Muehe und recherchierst bei deiner Zulassungsstelle und Co.

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      • #4
        Hier in Augsburg is alles easy und ganz normal. Wenn du fragen hast. Ich komm aus Bobingen.
        We don´t Drive Fast !!!!!!!!! We Fly low!!!!!!!!!

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        • #5
          Hey danke Leute, ihr seid mega gut. Danke für die ausführliche Erläuterung.

          Ja der Nic hat es mir so ungefähr erklärt.

          Er meinte er meldet es für mich an dann muss ich nix mehr dafür zahlen, und kann so auch dann den Brief sofort erhalten, womit ich gleich zulassen kann. Sonst müsste ich bei Erstanmeldung alles selber zahlen und noch warten je nachdem wie schnell die alle Papiere ausstellen.

          Leider ist halt nicht alles nach plan gelaufen die letzten Monate, deswegen habe ich nur noch wenig vetrauen darin was mir gesagt wird.

          Und die Zulassung so in der Art habe ich noch nie gehört oder gelesen, deswegen war ich nach 3 Jahren Forumsanwesenheit so verblüfft.

          Danke nochmals.

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          • #6
            Kein Problem, bitteschoen.

            Trotzdem nicht schoen zu hoeren, dass sich Forenmitglieder bei ihrem Haendler nicht gut aufgehoben fuehlen.

            Sei's drum, viel Erfolg bei der Umsetzung und viel Spass mit deinem Fahrzeug.

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            • #7
              Um das Thema abzuschließen: Bei der Zulassung hier bei uns "An der Blauen Kappe" in Augsburg, die für Importautos zuständig sind, musste ich nicht mehr wie die üblichen Kosten für eine Zulassung bezahlen. Hinzu kam noch die extra Gebühr für die Ausnahmegenehmigung der Leuchtweitenregulierung in Höhe von ca.50 Euro. Auch wurde der Brief sofort vor Ort ausgestellt...

              Also alles ganz easy gewesen...


              gruß Damir

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              • #8
                Zitat von Kevin Beitrag anzeigen
                I.d.r. Bremse und LWR.
                Was ist denn bei der Bremse anders, dass diese eine Ausnahmegenehmigung braucht?
                Ich muss das ja auch alles noch erleben. :(

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                • #9
                  @stealth

                  Du hast geschrieben das wenn der Importeur den wagen schon mal für einen zugelassen hat, man Brief, schein und TÜV unterlagen bekommt.

                  Bei mir verhält es sich etwas anders.
                  Habe mein auto bei TJ zulassungsfertig machen lassen.

                  Und mit meinem Fahrzeug Brief und schein bekommen auf der eine Firma eingetragen ist.
                  Auf dem Brief ist vermerkt das der eingetragene nicht der Besitzer ist.
                  Keine TÜV Papiere.
                  Allerdings ist ja im schein vermerkt das er TÜV besitzt.

                  Habe keine Zweifel da wir hier von einem bekannten Importeur sprechen.

                  Zugelassen werden soll er in Hessen.

                  Meine Frage wäre trotzdem wie sich das ganze nun bei mit verhält ?

                  Gruß
                  Nils

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                  • #10
                    Ich will ja nicht klugscheißen, aber das wäre eine Frage für deinen Importeur.
                    Mach dir keine Sorgen! Solange du dieses Kabel mit dem Kontakthaken exakt bei einer Geschwindigkeit von 140 in dem Moment, in dem der Blitz in die Uhr einschlägt, berührst... kann nichts mehr passieren!

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                    • #11
                      Ich weiss, wie es sein soll und koennte dir antworten. Ich moechte aber dem Thomas nicht "dazwischengraetschen". Deshalb besprech das mal in Ruhe mit ihm. Er nimmt sich der Sache sicher an.

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