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Nordschleife, wie darf man auf den Ring?

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  • Nordschleife, wie darf man auf den Ring?

    Da Karim so freundlich war uns anzubieten ein wenig ausschweifender über das Thema "Vorraussetzungen zum befahren der Grünen Hölle", dachte ich sollte das hier auch in Anspruch genommen werden.

  • #2
    Wenn du damit meinst mit welchen Fahrzeugen bzw. Schildern, kann man das in den Regeln auf der HP der Nordschleife nachlesen. Das Fahrzeug muss zugelassen und versichert sein, sprich man darf nicht mit Kurzkennzeichen oder roten Nummern drauf. Außerdem darf das Auto bei der DB Messung am Start die 95 DB nicht überschreiten

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    • #3
      Zitat von Anchi Beitrag anzeigen
      Außerdem darf das Auto bei der DB Messung am Start die 95 DB nicht überschreiten
      Und wie soll man das schaffen? :D:D 95DB is doch minimum bei uns ;D
      -=[Lieber 50 Jahre gelebt als 90 dagewesen]=-

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      • #4
        95DB da müssen die aber von ganz weit weg messen...was ist das eigentlich für ein Müll? Das ist ne Rennstrecke und kein treffen der grünen...

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        • #5
          Das ist keine Rennstrecke, sondern eine Mautpflichtige Bundesstraße

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          • #6
            Genaugenommen ist es eine "Kraftfahrstraße", also keine reine Rennstrecke, deshalb müssen die Autos auch angemeldet sein.

            Edit: wrx'er war schneller

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            • #7
              Ganz wichtig natürlich, man sollte sicher sein was man hinterm Lenker tut und das Fahrzeug beherrschen, auf jeden Fall rücksichtsvoll und umsichtig fahren, gibt ja genug Verrückte die dort rumdüsen. Genug schlechte Beispiele gibt es bei youtube.
              Vorkenntnis der Streckenführung ist ein wenig von Vorteil, diverse Rennspiele können da helfen.

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              • #8
                ...und immer in den Rückspiegel gucken. Denn die netten Spielzeuge ala Porsche GT3 RS sind in der Regel schneller. ;-)

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                • #9
                  Das soll doch hier kein Thema sein, wer wie toll oder wie laut ist...

                  In dem anderen Thread schrieb jemand sinngemaess, dass man mit englischen Kennzeichen nicht auf den Ring darf bzw dass er nicht weiss, warum er mit solchen drauf gelassen wurde. Warum nicht? Natuerlich darf man mit englischen Kennzeichen drauf. Es gibt schliesslich zahlreiche Touristen aus verschiedenen Laendern, die mit ihren Fahrzeuge auf den Ring fahren. Was nicht erlaubt ist, sind rote Nummern, Tages- und Kurzzeitkennzeichen.

                  Das ist mal das Eine. Das andere ist das Thema Versicherungsschutz. Am Beispiel eines Fahrzeugs, dass z.B. aus England importiert wurde, aber noch nicht ueber eine deutsche Abnahme, Papiere und Zulassung verfuegt, statt dessen mit der englischen Zulassung in Verbindung mit einer Grenzversicherung laeuft, wuerde ich nicht empfehlen, auf den Ring zu fahren. Zumindest jedoch sollte man vorher penibel die Versicherungsbedingungen der Grenzversicherung studieren.

                  Bezogen auf Fahrzeuge mit deutscher Abnahme und Zulassung wird die Versicherungsfrage auch immer wieder gestellt. In Kfz-Versicherungsbedingungen ist in der Regel bei allen Anbietern eine Ausschlussklausel zu finden, welche im Wortlaut wie folgt bzw zumindest aehnlich lautet. "Fuer Schaeden, welche aus der Teilnahme an Fahrten, die zur Erzielung von Hoechstgeschwindigkeit dienen, resultieren, erbringt der Vesicherer keine Leistung." Nun sagen die meisten Sachbearbeiter bei der Aufnahme eines ueblichen Schadenformulars und beim Lesen des Selbigen mit dem Hinweis zum Ort des Unfalls, sprich Nuerburgring oder Rennstrecke, wie es meist unachtsam vom Versicherungsnehmer ausgefuellt wird, dass dieser Unfall selbstverstaendlich unter die oben beschriebene Ausschlussklausel faellt und somit keine Leistungspflicht besteht. Inhaltlich jedoch nicht ganz korrekt, wie auch einige bereits gefaellte Urteile bestaetigen. Denn erstens ist die Nordschleife per Definition keine Rennstrecke. Zweitens dienen die Touristenfahrten per se nicht primaer der Erzielung von Hoechstgeschwindigkeit und somit nicht dem standardmaessig beschriebenen Ausschlussfall der Leistungspflicht. Schwierig wird es jedoch, wenn man um den Auslegungsspielraum dieser Ausschlussklausel diskutiert, denn fuer zahlreiche Versicherungsunternehmen ist die Formulierung "Erzielung von Hoechstgeschwindigkeiten" auch gleichzusetzen mit der Erzielung von schnellstmoeglichen Rundenzeiten, was jedoch bei strenger Auslegung des Wortlauts nicht korrekt ist.

                  Natuerlich kann man grundsaetzlich argumentieren, das mit zunehmender Geschwindigkeit eine Strecke "X" automatisch in geringerer Zeit zurueckgelegt wird. Nichtsdestotrotz resultiert aus der Erzielung einer Hoechstgeschwindigkeit eben nicht automatisch eine bestmogliche Rundenzeit. Theoretisch, um es mal am Beispiel der Nordschleife zu erklaeren, kann man auf einer Geraden zwar eine top speed aufstellen, in den dazwischen liegenden Passagen jedoch gemuetliches Tempo veranschlagen, woraus im Endergebnis eben keine best lap time resultiert und somit die Runde in ihrem Ursprung eben nicht der Erzielung von bestmoeglicher Rundenzeit diente.

                  Fakt ist, dass man sich vielleicht nicht per Wortlaut, jedoch per Auslegung und Interpretation in einer Grauzone bewegt. Ein allgemeingueltiges Urteil hierzu gibt es nicht oder zumindest ist mir kein bekannt. Bedeutet, dass man im Zweifels-/Schadensfall mit dem Versicherer sprechen und im unguenstigsten Fall eine gerichtliche Entscheidung herbeifuehren muss.

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                  • #10
                    Aber wieso sehe ich schon über Jahre Autos mit roten nummern,kurz,tages,ausfuhrkennzeichen usw. auf der Schleife fahren und das nicht besonders selten.
                    Irgendwas ist an der Regel Faul, oder gibt es ausnahmen für die Oberschicht in der Gesellschaft ^^

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                    • #11
                      Genau das ist mir und Freunden von mir auch schon aufgefallen und das ist das worüber ich mich gewundert hatte.
                      Das ich mit englischen schildern Gefahren bin war im Nachhinein halt dumm von mir aber das sie mich drauf lassen damit war schon klar^^

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                      • #12
                        wrx´er, da hast du recht, das musste ich auch schon mehrmals feststellen.

                        Kp , ob die bei Start und Ziel sich einfach denken, ohh wir lassen sie durch, oder man eine "kleine" Spende gibt....


                        lg
                        Dauerfernsehsendung

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                        • #13
                          Es gibt auch Termine, entweder sind das ganze Tage oder nur Stunden wo sich die "Regeln " ändern.
                          Wenn die Strecke z.b. gemietet ist, was man wie auf einer Kartbahn machen kann, dann dürfen da auch Wagen ohne Zulassung drauf allerdings alles auf eigenes Risiko.

                          Man kann soweit ich weiß auch extra Versicherungen für solche Anlässe abschliessen. Das heisst wenn etwas passiert das man zumindest den Schaden der auf der strecke verursacht wurde wie kaputte Leitplanken etc. nicht selbst zahlen muss. Wenn man seinen wagen kaputt fährt zahlt das natürlich keiner und zwar nie.

                          Deswegen wird oft versucht zu behaupten der Schaden sei in der nähe vom Ring passiert und nicht auf dem Ring wenn man eine Vollkasko Versicherung hat.

                          Die db Grenzen sind auch nicht immer 95db sondern schwanken. Gemessen wird auch nicht immer jedes Auto sondern Stichprobenartig. Es kontrolliert ja auch ganz selten mal einer den Führerschein obwohl die das auch müssten.

                          Was auch stimmt ist das wenn man das nötige Kleingeld hat und evtl. noch eine bekannte Firma ist man auf dem Ring so ziehmlich machen kann was man will allerdings auch nur dann wenn man die Strecke gemietet hat.

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                          • #14
                            Kurz zu der Frage, warum doch PKW mit rotem Händler Kennzeichen auf dem Ring dürfen erkläre ich mal mit der Kuriosität, das sogar KYOSHO bei diversen 1/43 Modellen wie z.B. des R35 GTR Nürburgring TESTCAR (Auflage nur 1200 Stk) das ROTE Kennzeichen für BONN aus dem Original übernommen hat
                            (siehe Bilder)

                            Daraus folge ich, das TEST-Fahrzeuge mit einem Händlerkennzeichen per Sondergenehmigung auf den RING dürfen.
                            (Gegoogled unter KYOSHO Nürburgring Testcar Bilder, da ich entsprechende Modelle habe....LOL)

                            Versicherungstechnisch muss ich wohl in diesem Falle nicht argumentieren, was da den Unterschied eines Firmen-Testcars zu einem schon zugelassenen KFZ aus unseren Reihen ausmacht.

                            PS: die KYOSHO Vorgängermodelle der SKYLINE- Testcars hatten entweder Englische oder Belgische Kennzeichen

                            CHEERS
                            Check my GT Tours:
                            http://www.skyline-forum.de/showthre...ztrip-Rundtour
                            http://www.skyline-forum.de/showthre...lpenp%C3%A4sse
                            http://www.skyline-forum.de/showthre...u-Nordsee-2012

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